Personal, Recruiting und Mitarbeiterbindung

ZMP Bewerbungen erhalten in der Zahnarztpraxis

Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 8 Minuten Lesezeit

Kurzdefinition

ZMP-Bewerbungen erhalten bezeichnet den Prozess, in dem eine Zahnarztpraxis Bewerbungen für die Position der Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin oder des Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten empfängt und sichtet. Die ZMP ist keine eigene Ausbildung, sondern eine Aufstiegsfortbildung auf Basis der abgeschlossenen Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten. Bewerbungen kommen deshalb entweder von bereits qualifizierten externen Kandidatinnen oder aus dem eigenen ZFA-Team.

Auf einen Blick

  • Die ZMP baut auf der ZFA-Ausbildung auf und ist die erste Stufe eines Fortbildungswegs bis zur Dentalhygienikerin beziehungsweise zum Bachelor Professional in Dentalhygiene (Bundeszahnärztekammer, abgerufen 2026).
  • Die ZFA führt mit 2,8 Punkten das Engpass-Ranking der Bundesagentur für Arbeit für 2024 an, offene Stellen bleiben im Schnitt vier Monate unbesetzt (Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, 2025).
  • Individualprophylaxe, ein klassisches ZMP-Tätigkeitsfeld, steht Versicherten zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr einmal je Kalenderhalbjahr zu (§ 22 Absatz 1 SGB V).
  • Stellenausschreibungen dürfen kein in § 1 AGG genanntes Merkmal wie Geschlecht oder Alter benachteiligen (§ 11 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 AGG).
  • Privat liquidierte Prophylaxeleistungen sind nur abrechenbar, wenn sie unter Aufsicht und fachlicher Weisung des Zahnarztes erfolgen (§ 4 Absatz 2 GOZ).

Einordnung

Anders als die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten ist die Qualifikation zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin keine eigenständige, im Berufsbildungsgesetz geregelte Ausbildung, sondern eine Aufstiegsfortbildung. Sie setzt eine abgeschlossene ZFA-Ausbildung voraus und bildet nach Angaben der Bundeszahnärztekammer die erste Stufe eines mehrstufigen, modularen Fortbildungssystems, das bis zur Dentalhygienikerin beziehungsweise zum Bachelor Professional in Dentalhygiene reicht (Bundeszahnärztekammer, abgerufen 2026). Für den Bewerbungseingang ergeben sich daraus zwei Ausgangslagen. Entweder bewirbt sich eine Kandidatin, die die ZMP-Fortbildung bereits an anderer Stelle abgeschlossen hat, dann handelt es sich um eine reguläre externe Stellenbesetzung mit Arbeitsvertrag. Oder eine bereits angestellte ZFA soll intern zur ZMP fortgebildet werden, dann geht es nicht um eine neue Bewerbung im klassischen Sinne, sondern um eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsverhältnis, häufig mit Regelungen zur Kostenübernahme. Beide Wege unterscheiden sich vom Bewerbungseingang für die ZFA-Ausbildung selbst, für den die Vertragspflichten aus dem Berufsbildungsgesetz gelten. Für die ZMP-Position bestimmt stattdessen das Nachweisgesetz, welche Vertragsangaben die Praxis wann schriftlich niederlegen muss.

Relevanz für die Praxis

Für Praxisinhaber ist die ZMP-Position relevant, weil sie den Zahnarzt bei der zahnmedizinischen Vorsorge entlastet: Nach Angaben der Bundeszahnärztekammer führt die ZMP die professionelle Zahnreinigung unter Aufsicht des Zahnarztes selbständig durch (Bundeszahnärztekammer, abgerufen 2026). Das schafft Kapazität für vorbehaltene Behandlungen und macht Prophylaxe zu einer planbaren, wiederkehrenden Leistung im Terminkalender. Gleichzeitig ist der Bewerbermarkt eng, denn ZMP-Kandidatinnen stammen praktisch ausschließlich aus dem Kreis der ZFA: Diese führt mit 2,8 Punkten das Engpass-Ranking der Bundesagentur für Arbeit für 2024 an, offene Stellen bleiben im bundesweiten Schnitt vier Monate unbesetzt (Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, 2025). Eine Praxis, die auf eine externe ZMP-Bewerbung wartet, konkurriert also um eine Fachkraft, die schon in ihrer Grundqualifikation knapp ist. Das macht die interne Fortbildung einer bereits eingearbeiteten ZFA für viele Praxen zum realistischeren Weg, verlangt im Gegenzug aber eine verbindliche schriftliche Regelung zu Freistellung, Kostenübernahme und Arbeitszeit. Rechtlich gilt: Bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Individualprophylaxe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 22 SGB V); für privat liquidierte Erwachsenenleistungen gilt zusätzlich § 4 Absatz 2 GOZ, wonach der Zahnarzt Gebühren nur für Leistungen berechnen darf, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden. In kieferorthopädischen Praxen spielt die ZMP-Position eine kleinere Rolle, weil Individualprophylaxe vorrangig in der Allgemeinzahnmedizin abgerechnet wird; in der Praxis zeigt sich dennoch Bedarf an Prophylaxefachkräften während Behandlungen mit festsitzenden Apparaturen oder Alignern, ohne dass dafür eigene bundesweite Zahlen vorliegen.

Der Beitrag gibt den Rechtsstand vom 22. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was bei der Umsetzung zählt

Klären Sie vor der Ausschreibung, ob die Stelle extern oder intern besetzt wird. Bei einer externen Bewerbung gilt dieselbe Sorgfalt wie bei jeder anderen Position: geschlechtsneutrale Formulierung, üblich ist der Zusatz “m/w/d”, und Verzicht auf Angaben zu Alter oder Familienstand, da eine Ausschreibung nicht gegen § 7 Absatz 1 AGG verstoßen darf (§ 11 AGG). Bewahren Sie Bewerberunterlagen getrennt von der übrigen Praxisverwaltung auf und verarbeiten Sie sie nur zweckgebunden für die Einstellungsentscheidung (§ 26 Bundesdatenschutzgesetz). Kommt eine bereits ausgebildete ZMP von außen, benötigt sie einen regulären Arbeitsvertrag; die wesentlichen Vertragsbedingungen legen Sie gestaffelt schriftlich nieder: Name, Entgelt und Arbeitszeit spätestens am ersten Arbeitstag, Beginn, Tätigkeit und Probezeit spätestens am siebten Kalendertag danach, die übrigen Angaben spätestens einen Monat nach Beginn (§ 2 Nachweisgesetz). Fördern Sie stattdessen eine eigene ZFA zur ZMP, halten Sie Kostenübernahme, Freistellung für Kurstage und etwaige Bindungsfragen vor Fortbildungsbeginn schriftlich fest. Legen Sie zusätzlich fest, welche privat abzurechnenden Leistungen die ZMP unter welcher Aufsicht erbringt, denn nur so bleiben sie nach § 4 Absatz 2 GOZ abrechenbar.

Zahlen und Kontext

Für die ZMP-Position selbst liegt keine eigene Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit vor, die amtliche Engpassanalyse erfasst nur die Zahnmedizinische Fachangestellte als Basisberuf. Für das Berichtsjahr 2024 erreicht die ZFA dort einen Punktwert von 2,8 und damit den ersten Platz aller Engpassberufe, offene Stellen bleiben im bundesweiten Durchschnitt vier Monate unbesetzt (Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, 2025). Als Engpassberuf gilt ein Wert ab 2,0 Punkten; insgesamt zählte die Engpassanalyse für 2024 bundesweit 163 Engpassberufe, nach 183 im Vorjahr, bei einem Lohnaufschlag in Mangelberufen von im Schnitt 8 bis 9 Prozent (dieselbe Quelle). Der gesetzliche Rahmen für die Individualprophylaxe ergibt sich aus § 22 SGB V: Versicherte zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr haben Anspruch auf eine zahnärztliche Untersuchung einmal je Kalenderhalbjahr, einschließlich Mundhygieneaufklärung und Fissurenversiegelung der Molaren. Berufsrechtlich begrenzt § 4 Absatz 2 GOZ, was eine Praxis für privat liquidierte, delegierte Leistungen abrechnen darf: nur Leistungen, die der Zahnarzt selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden. Arbeitsrechtlich ist auch der schriftliche Nachweis der Vertragsbedingungen gestaffelt, vom ersten Arbeitstag bis spätestens einen Monat nach Beginn (§ 2 Nachweisgesetz).

Typische Fehler

ZMP-Stellenausschreibung ohne Klärung intern versus extern. Wer parallel extern ausschreibt, während intern eine Fortbildung läuft, riskiert Verunsicherung und eine schwierige Abwägung gegen die eigene Kandidatin.

Diskriminierende Formulierungen in der Stellenanzeige. Das verstößt gegen § 11 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 AGG; abgelehnte Bewerber können innerhalb von zwei Monaten Entschädigung verlangen (§ 15 Absatz 4 AGG).

Delegation ohne dokumentierte Aufsichtsstruktur. Fehlt die nach § 4 Absatz 2 GOZ vorausgesetzte Aufsicht und fachliche Weisung, ist die privat liquidierte Leistung nicht abrechenbar, unabhängig von der Qualifikation der ZMP.

Mündliche Zusagen zur Kostenübernahme der Fortbildung. Ohne schriftliche Vereinbarung vor Fortbildungsbeginn fehlt im Streitfall, etwa bei Kündigung kurz nach Abschluss, eine klare Grundlage für beide Seiten.

Häufige Fragen

Muss eine ZMP-Stelle immer öffentlich ausgeschrieben werden? Eine gesetzliche Ausschreibungspflicht besteht nicht. Fördern Sie eine eigene ZFA zur ZMP, ist meist keine externe Anzeige nötig. Schreiben Sie dennoch zusätzlich extern aus, muss die Anzeige § 11 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 AGG einhalten.

Welchen Vertrag braucht eine extern eingestellte, bereits qualifizierte ZMP? Einen regulären Arbeitsvertrag, keinen Ausbildungsvertrag, denn die ZMP ist kein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, sondern eine Fortbildung auf ZFA-Basis. Die wesentlichen Vertragsbedingungen legen Sie gestaffelt schriftlich nieder, die Kernangaben spätestens am ersten Arbeitstag, weitere Angaben nach sieben Kalendertagen beziehungsweise einem Monat (§ 2 Nachweisgesetz).

Darf die ZMP die professionelle Zahnreinigung komplett eigenständig durchführen? Nach Angaben der Bundeszahnärztekammer führt die ZMP die professionelle Zahnreinigung unter Aufsicht des Zahnarztes selbständig durch. Eigenständig bezieht sich auf die Durchführung im Detail, nicht auf die Aufsichtspflicht: Privat abzurechnen bleibt die Leistung nach § 4 Absatz 2 GOZ nur unter Aufsicht und fachlicher Weisung des Zahnarztes.

Wie lange sollten wir Bewerbungsunterlagen abgelehnter ZMP-Kandidatinnen aufbewahren? Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist gibt es nicht. In der Praxis orientiert sich die Aufbewahrung an der Zwei-Monats-Frist aus § 15 Absatz 4 AGG, innerhalb derer abgelehnte Bewerber einen Entschädigungsanspruch schriftlich geltend machen müssen; danach sollten die Daten zweckgebunden gelöscht werden.

Verwandte Begriffe

ZFA-Bewerbungen erhalten: die vorgelagerte Personalgewinnung für die Basisqualifikation, aus der ZMP-Kandidatinnen hervorgehen.

Prophylaxe-Konzept in der Zahnarztpraxis: der organisatorische Rahmen für die Aufgaben der ZMP.

Mitarbeiterbindung in der Zahnarztpraxis: entscheidet, ob eine intern fortgebildete ZMP der Praxis erhalten bleibt.

AGG-konforme Stellenausschreibung: die rechtlichen Vorgaben für eine diskriminierungsfreie Anzeige bei externer Ausschreibung.

Delegation zahnärztlicher Leistungen: die berufsrechtliche Grundlage, nach der die ZMP Aufgaben unter Aufsicht übernehmen darf.

Quellen

  1. Bundeszahnärztekammer: Zahnmedizinische Fachangestellte, Aufstiegschancen (ZMP-Fortbildung und weitere Stufen bis zur Dentalhygienikerin). Abgerufen am 22.07.2026. https://www.bzaek.de/praxisteam/zahnmedizinische-fachangestellte/aufstiegschancen.html
  2. Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein: Fachkräftemangel: ZFA an der Spitze der Engpass-Berufe (Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsjahr 2024). 2025. https://www.kzvnr.de/aktuelles/news/detail/fachkraeftemangel-zfa-an-der-spitze-der-engpass-berufe
  3. Bundesministerium der Justiz / juris GmbH: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), § 1, § 7, § 11, § 15, § 22. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/agg/
  4. Bundesministerium der Justiz / juris GmbH: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 26. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html
  5. Bundesministerium der Justiz / juris GmbH: Nachweisgesetz (NachwG), § 2. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html
  6. Bundesministerium der Justiz / juris GmbH: Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), § 4 Gebühren. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/__4.html
  7. Bundesministerium der Justiz / juris GmbH: Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 22 Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe). Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__22.html

Unsicherheiten

Erstens liegt für die ZMP-Position keine eigene, amtliche Arbeitsmarktstatistik vor; alle Marktzahlen im Beitrag beziehen sich auf die Basisqualifikation ZFA.

Zweitens ließen sich auf den geprüften BZÄK-Seiten weder ein konkreter Stundenumfang noch eine bundeseinheitliche Vorgabe zur erforderlichen Berufserfahrung vor Beginn der ZMP-Fortbildung finden; diese Angaben fehlen im Text und wären bei der anbietenden Stelle zu erfragen.

Drittens wurde keine mit Gericht, Datum und Aktenzeichen belegte Entscheidung zur Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln bei Fortbildungskosten gefunden, der Beitrag nennt deshalb keine konkreten Fristen oder Bindungsdauern.

Viertens geben die genannten Paragrafen den Bundesrechtsstand vom 22. Juli 2026 wieder; berufsrechtliche Details zur ZMP-Fortbildung können von den einzelnen Landeszahnärztekammern abweichen, die hier nicht im Einzelnen geprüft wurden.

Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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