Kurzdefinition
Das Marketingbudget berechnen heißt, den für einen Zeitraum vorgesehenen Werbeetat einer Zahnarztpraxis methodisch herzuleiten, statt ihn zu schätzen. Zwei Rechenwege stehen zur Verfügung: von unten aus dem Ziel an Neupatienten und den eigenen Kosten pro Anfrage, oder von oben als Anteil von Umsatz oder Überschuss, den die Praxis selbst begründen muss.
Auf einen Blick
- Zwei Grundmethoden: die Bottom-up-Rechnung aus Zielzahl Neupatienten, eigenen Kosten pro Anfrage und Annahmequote, sowie die Top-down-Rechnung als Anteil einer selbst gewählten Bezugsgröße wie Umsatz oder Überschuss.
- Eine amtliche oder von einer Kammer veröffentlichte Prozent-Vorgabe existiert nicht, weder KZBV noch IDZ noch das Statistische Bundesamt weisen eine gesonderte Marketing- oder Werbekosten-Quote aus (Stand 22.07.2026).
- Als Rechengrundlage dienen die Gesamteinnahmen je Praxisinhaber von 677.900 Euro (2023), davon verblieben 214.700 Euro beziehungsweise 31,7 Prozent als Einnahmen-Überschuss (KZBV Jahrbuch 2025).
- Beispiel: 2 Prozent der Gesamteinnahmen entsprechen rechnerisch rund 13.560 Euro im Jahr, 1 Prozent vom Einnahmen-Überschuss rund 2.150 Euro; beide Sätze sind frei gewählte Rechenbeispiele, keine Empfehlung einer Institution.
- Investitionskosten der Praxisgründung, etwa 463.000 Euro im Mittel für eine Einzelpraxisübernahme 2023 (IDZ 2023), zählen nicht zum laufenden Marketingbudget.
Einordnung
Die Berechnung des Marketingbudgets ist von der laufenden Kennzahlen-Interpretation ebenso zu trennen wie von der späteren Optimierung einzelner Kanäle. Berechnen bedeutet hier ausschließlich, vor Beginn eines Zeitraums eine Zahl herzuleiten, die anschließend als Obergrenze für Mediaausgaben, Produktionskosten und rechtliche Prüfung dient. Wie diese Zahl im Zeitverlauf zu deuten ist, etwa ob ein Anstieg Wachstum oder Ineffizienz bedeutet, ist Gegenstand der Kennzahlen-Interpretation, nicht der Berechnung.
Von den Kosten pro Anfrage unterscheidet sich das Marketingbudget in der Rechenrichtung. Die Kosten pro Anfrage ergeben sich rückblickend aus bereits verausgabtem Budget geteilt durch die erzielten Anfragen, eine Ist-Größe. Das Marketingbudget wird vorausschauend berechnet, im einfachsten Fall durch Umkehrung derselben Formel: Wer die eigenen Kosten pro Anfrage aus der Vorperiode kennt, kann daraus für die geplante Anfragenzahl ein Budget für die Folgeperiode ableiten.
Ebenso ist das Marketingbudget von den einmaligen Investitionskosten einer Existenzgründung oder Übernahme abzugrenzen. Diese betreffen Ausstattung, Umbau und gegebenenfalls einen Übernahmepreis und werden über Jahre abgeschrieben. Das Marketingbudget ist dagegen eine laufende, meist jährlich neu zu berechnende Position, deren Bezugsgröße aus dem laufenden Betrieb stammt, etwa aus den Gesamteinnahmen oder dem Einnahmen-Überschuss eines Jahres.
Relevanz für die Praxis
Für Sie als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber liegt der Wert einer sauberen Berechnung zunächst darin, dass sie überhaupt eine nachvollziehbare Ausgangszahl liefert, an der sich spätere Entscheidungen messen lassen. Ohne eine hergeleitete Zahl entsteht das Budget häufig aus dem, was gerade an freier Liquidität verfügbar erscheint oder was ein Anbieter vorschlägt, beides keine tragfähigen Bezugsgrößen für eine wiederkehrende Ausgabenposition in der Größenordnung mehrerer tausend Euro im Jahr.
Zweitens verlangt die Berechnung, dass Sie die eigene Kostenstruktur kennen, bevor Sie eine Bezugsgröße wählen. Die bundesweiten Werte von 677.900 Euro Gesamteinnahmen und 214.700 Euro Einnahmen-Überschuss je Praxisinhaber 2023 (KZBV Jahrbuch 2025) zeigen, wie unterschiedlich derselbe Euro-Betrag als Prozentsatz ausfällt, je nachdem, ob er auf die Einnahmen oder auf den bereits kostenbereinigten Überschuss bezogen wird. Eine Praxis, die diese Wahl nicht offenlegt, riskiert Verwechslungen, etwa im Gespräch mit der Steuerberatung.
Drittens hängt die Berechnung eng mit der Liquiditätsplanung zusammen: Werbeausgaben werden meist sofort fällig, während privat abgerechnete Erträge erst nach Rechnungstellung zufließen. Wer das Budget als festen Anteil einer bereits abgeschlossenen Periode berechnet, plant auf Basis tatsächlich eingetretener Liquidität und vermeidet, dass ein optimistisch geschätztes laufendes Jahr das Budget übersteigt, bevor der Umsatz dafür eingegangen ist.
Viertens ist die Berechnung bei neu gegründeten oder übernommenen Praxen eng an die Investitionsphase gekoppelt. Bei einer Einzelpraxisübernahme mit einem mittleren Investitionsvolumen von 463.000 Euro 2023 (IDZ 2023) besteht oft der Wunsch, das Budget in den ersten Monaten hoch anzusetzen, um schneller zu refinanzieren. Eine Berechnung, die dies offen als eigene Annahme benennt, schützt vor einer Überinvestition, die die angespannte Liquidität einer frischen Übernahme zusätzlich belastet.
Was bei der Umsetzung zählt
Legen Sie zunächst fest, für welchen Zeitraum Sie rechnen, üblich sind ein Quartal oder ein Jahr, und für welchen Leistungsbereich das Budget gelten soll, etwa die gesamte Praxis oder ein Schwerpunkt wie Implantologie. Eine spätere Vergleichbarkeit setzt voraus, dass Sie Zeitraum und Zuschnitt beibehalten.
Für die Bottom-up-Rechnung benötigen Sie drei Werte: die Zielzahl neuer Patientinnen und Patienten, Ihre Kosten pro Anfrage aus der Vorperiode und Ihre Annahmequote, also den Anteil der Anfragen, der zur Behandlung führt. Das Budget ergibt sich als Zielzahl geteilt durch die Annahmequote, multipliziert mit den Kosten pro Anfrage. Ohne eigene Vorwerte gehen Sie nur mit geschätzten Platzhaltern, die Sie später durch echte Werte ersetzen.
Für die Top-down-Rechnung wählen Sie eine Bezugsgröße, etwa Gesamteinnahmen oder Einnahmen-Überschuss einer abgeschlossenen Periode, und legen einen Prozentsatz fest, den Sie selbst begründen, weil eine verbindliche externe Vorgabe fehlt. Nutzen Sie dabei den Wert der eigenen Praxis, ein bundesweiter Durchschnitt eignet sich höchstens als grobe Orientierung für die Größenordnung.
Führen Sie beide Rechenwege als Gegenprobe aus. Weichen die Ergebnisse stark voneinander ab, deutet das auf eine zu ambitionierte Zielzahl oder einen falsch gegriffenen Prozentsatz hin, eine erneute Prüfung lohnt sich vor der Freigabe.
Prüfen Sie vor der Freigabe die Behandlerkapazität: Ein rechnerisch stimmiges Budget nützt wenig, wenn die zusätzlichen Anfragen mangels freier Termine gar nicht angenommen werden können. Reservieren Sie zudem von vornherein eine eigene Linie für die rechtliche Prüfung neuer Werbemotive, statt sie nachträglich aus dem Mediabudget zu finanzieren.
Zahlen und Kontext
Nach dem KZBV Jahrbuch 2025, das auf dem Zahnärzte-Praxis-Panel des Zi beruht (Erhebung 2024 für 2022/2023), lagen die Gesamteinnahmen je Praxisinhaber 2023 bei 677.900 Euro, nach 625.900 Euro im Jahr zuvor. Die Betriebsausgaben betrugen 463.200 Euro oder 68,3 Prozent, sodass ein Einnahmen-Überschuss von 214.700 Euro oder 31,7 Prozent verblieb (Median 180.300 Euro). Personal-, Fremdlabor-, Material-, Raum-, Abschreibungs- und Zinskosten summieren sich auf 86,4 Prozent der Betriebsausgaben; die restlichen 13,6 Prozent beziehungsweise 63.000 Euro laufen als übrige Betriebsausgaben in einem Sammelposten, in dem auch Werbekosten enthalten sein dürften, ohne gesonderten Ausweis.
Auch die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamts für Zahnarztpraxen kennt keine eigene Zeile für Werbe- oder Marketingaufwand (Destatis, abgerufen 22.07.2026). Wer top-down rechnet, muss Bezugsgröße und Prozentsatz deshalb selbst festlegen und benennen.
Zur Illustration: 2 Prozent der Gesamteinnahmen von 677.900 Euro (KZBV Jahrbuch 2025) entsprechen rechnerisch rund 13.560 Euro im Jahr, 5 Prozent des Einnahmen-Überschusses von 214.700 Euro dagegen nur rund 10.735 Euro, ein spürbar anderer Betrag bei ähnlich wirkender Prozentangabe. Beide Sätze sind frei gewählte Beispiele, keine Empfehlung von KZBV, IDZ oder einer Kammer.
Von diesem laufenden Budget klar zu trennen sind die einmaligen Investitionskosten einer Existenzgründung: 2023 kostete eine Einzelpraxisübernahme im Mittel 463.000 Euro, ein Plus von 31 Prozent gegenüber 2019, eine Berufsausübungsgemeinschaft 388.000 Euro je Inhaber und eine Neugründung im Median 757.000 Euro (IDZ 2023). Diese Beträge werden über Jahre abgeschrieben und gehören nicht in die Berechnung des laufenden Marketingbudgets.
Typische Fehler
- Branchenfremden Prozentsatz ungeprüft übernehmen: Ohne veröffentlichte Kennzahl bleibt jeder übernommene Wert eine Annahme, die zur eigenen Kostenstruktur passen kann oder nicht.
- Bottom-up ohne eigene Vorwerte rechnen: Wer beides nur schätzt, erhält ein Budget, das so unsicher ist wie die geschätzten Eingangsgrößen.
- Bezugsgröße nicht offen benennen: Gesamteinnahmen oder Einnahmen-Überschuss verändern den passenden Prozentsatz erheblich und gehören dokumentiert.
- Investitionskosten und laufendes Budget vermengen: Einmalige Übernahme- oder Gründungskosten folgen anderen Regeln als das jährlich neu berechnete Marketingbudget.
Häufige Fragen
Welche Formel eignet sich, um das Marketingbudget zu berechnen? Zwei Wege: die Bottom-up-Rechnung aus Zielzahl Neupatienten, geteilt durch die Annahmequote, multipliziert mit den eigenen Kosten pro Anfrage, sowie die Top-down-Rechnung als selbst festgelegter Prozentsatz von Gesamteinnahmen oder Einnahmen-Überschuss. Rechnen Sie beide parallel als Gegenprobe.
Wie berechne ich das Budget ohne eigene Erfahrungswerte? Setzen Sie vorsichtig geschätzte Platzhalter für Kosten pro Anfrage und Annahmequote an, kennzeichnen Sie diese als Schätzung und ersetzen Sie sie nach den ersten Monaten durch gemessene Werte.
Sollte ich vom Umsatz oder vom Einnahmen-Überschuss ausgehen? Beides ist möglich, muss aber offen benannt werden, weil derselbe Prozentsatz je nach Bezugsgröße stark unterschiedliche Euro-Beträge ergibt.
Wie oft sollte das Marketingbudget neu berechnet werden? Üblich ist eine jährliche Neuberechnung zu Beginn des Geschäftsjahres, ergänzt um eine unterjährige Prüfung bei spürbarer Abweichung von der Zielzahl.
Zählen die Investitionskosten einer Praxisübernahme zum Marketingbudget? Nein. Übernahme- oder Gründungskosten sind einmalige, über Jahre abgeschriebene Investitionen, das Marketingbudget ist eine laufende, jährlich neu berechnete Position.
Verwandte Begriffe
- Marketingbudget-Kennzahl verstehen: wie sich das berechnete Budget im Zeitverlauf richtig interpretieren lässt.
- Marketingbudget optimieren: Stellschrauben, mit denen sich ein berechnetes Budget wirksamer einsetzen lässt.
- Kosten pro Anfrage: der zentrale Baustein der Bottom-up-Berechnung.
- Marketing-Budget Zahnarztpraxis: die Einordnung von Budgethöhe und Liquidität, ergänzend zur Rechenmethode.
- Businessplan Zahnarztpraxis: der Rahmen, in dem das Marketingbudget bei Gründung oder Übernahme eingebettet wird.
Quellen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Jahrbuch 2025. Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung, Kapitel „Betriebswirtschaftliche Daten der Zahnarztpraxen” (Tab. 5.3, 5.15). 2025. https://www.kzbv.de/wp-content/uploads/KZBV_Jahrbuch_2025_Web_ohne_GOZ.pdf
- Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ): Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung 2023. Online-Journal Zahnmedizin, Forschung und Versorgung. 2023/2024. https://www.idz.institute/publikationen/online-journal-zahnmedizin-forschung-und-versorgung/investitionen-bei-der-zahnaerztlichen-existenzgruendung-2023/
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich, Kernmerkmale Zahnarztpraxen. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Dienstleistungen/Tabellen/kost-01-kernmerkmale.html
Unsicherheiten
Eine amtliche oder von einer Kammer veröffentlichte Formel oder Prozentangabe eigens für das Marketingbudget einer Zahnarztpraxis existiert nicht, weder KZBV noch IDZ noch das Statistische Bundesamt weisen eine solche Kennzahl gesondert aus. Die genannten Prozentsätze von 2 beziehungsweise 5 Prozent sind ausschließlich Rechenbeispiele, keine Empfehlung.
Ob die als „übrige Betriebsausgaben” ausgewiesenen 13,6 Prozent im KZBV Jahrbuch 2025 tatsächlich Werbe- und Marketingkosten enthalten und in welcher Höhe, lässt sich aus der Tabelle nicht eindeutig ablesen, da der Posten mehrere Kostenarten zusammenfasst.
Die genannten Durchschnittswerte beruhen auf dem Zahnärzte-Praxis-Panel des Zi, einer Stichprobe, nicht auf einer Vollerhebung, regionale und praxisindividuelle Abweichungen sind zu erwarten. Dieser Beitrag gibt den Stand vom 22.07.2026 wieder und ersetzt keine betriebswirtschaftliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.
Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

