Kurzdefinition
Ein Businessplan für eine Zahnarztpraxis ist das schriftliche Planungsdokument, mit dem Existenzgründer vor einer Neugründung oder Übernahme Praxiskonzept, Kapitalbedarf, Finanzierung und Rentabilitätserwartung darlegen. Er dient finanzierenden Banken als Entscheidungsgrundlage und der Gründerin oder dem Gründer selbst als Fahrplan für Standort-, Investitions- und Personalentscheidungen vor dem ersten Behandlungstag.
Auf einen Blick
- Bei einer Einzelpraxisübernahme, dem mit 67 Prozent aller Existenzgründungen häufigsten Weg, investieren Gründer im Schnitt 450.000 Euro (IDZ/apoBank InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024).
- Bei einer Einzelpraxisneugründung, die 2024 nur 7 Prozent der Gründungen ausmachte, streut das Investitionsvolumen stark um einen Median von 690.000 Euro (IDZ/apoBank InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024).
- Der Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft, 27 Prozent der Gründungen, kostet je Inhaber im Schnitt 429.000 Euro (IDZ/apoBank InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024).
- Die Übernahmekosten stiegen gegenüber 2019 um 27 Prozent, unter anderem durch Preiseffekte, größere Praxen und hochwertigere Ausstattung (IDZ/apoBank InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024).
- Als Orientierungswert für die Rentabilitätsvorschau kann der bundesweite Einnahmen-Überschuss von 214.700 Euro je Praxisinhaber (2023, 31,7 Prozent des Umsatzes) dienen, er ersetzt aber keine standortbezogene eigene Planung (KZBV Jahrbuch 2025).
Einordnung
Ein Businessplan für eine Zahnarztpraxis folgt im Kern der Struktur jedes betriebswirtschaftlichen Gründungskonzepts: Praxiskonzept und Standortanalyse, Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Rentabilitätsvorschau für die ersten Jahre sowie ein Liquiditätsplan für die Anlaufphase. Besonderheit der Zahnarztpraxis ist die enge Verzahnung mit der vertragszahnärztlichen Zulassung: Wer eine Kassenpraxis übernimmt oder gründet, plant zusätzlich die Zulassung durch den Zulassungsausschuss ein, deren zeitlicher Vorlauf den Geschäftsstart beeinflusst.
Anders als Break-Even-Punkt oder Cashflow-Rechnung, die jeweils eine einzelne betriebswirtschaftliche Kennzahl fokussieren, bündelt der Businessplan mehrere dieser Bausteine zu einem zusammenhängenden Dokument. Der Kapitalbedarfsplan bildet dabei meist den größten Diskussionspunkt gegenüber der finanzierenden Bank, weil er die konkrete Kredithöhe bestimmt, während Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan zeigen sollen, dass dieser Kredit aus dem laufenden Praxisbetrieb bedient werden kann.
Relevanz für die Praxis
Für angehende Praxisinhaber ist die Wahl zwischen Übernahme, Neugründung und Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft zunächst eine Kapitalfrage: Mit 450.000 Euro im Schnitt bei einer Übernahme, 429.000 Euro je Inhaber beim BAG-Einstieg und einem Median von 690.000 Euro bei einer Neugründung liegen zwischen den drei Wegen mehrere hunderttausend Euro Unterschied, die sich unmittelbar auf Kredithöhe, Zinsbelastung und damit auf den im Businessplan ausgewiesenen Kapitaldienst auswirken.
Zweitens zeigt der Anstieg der Übernahmekosten um 27 Prozent gegenüber 2019, dass ältere Faustregeln oder aus anderen Heilberufen übernommene Kapitalbedarfsschätzungen den tatsächlichen Bedarf einer Zahnarztpraxis heute unterschätzen können. Ein Businessplan, der auf veralteten Vergleichswerten beruht, unterschätzt tendenziell die nötige Kredithöhe und damit das Risiko einer Finanzierungslücke in der Anlaufphase.
Drittens liefert die amtlich erhobene Kostenstruktur des KZBV Jahrbuchs, Personalausgaben mit 43,1 Prozent, Fremdlaborausgaben mit 23,6 Prozent, Material mit 8,1 Prozent der Betriebsausgaben, eine überprüfbare Grundlage für die Rentabilitätsvorschau, statt frei geschätzter Kostenquoten, die einer Bank gegenüber schwerer zu begründen sind.
Viertens ist der Businessplan auch ein Instrument der Selbstprüfung: Wer die drei Gründungswege mit ihren unterschiedlichen Kapitalanforderungen nebeneinanderlegt, erkennt frühzeitig, ob das eigene Eigenkapital und die angestrebte Kreditlinie realistisch zum gewählten Weg passen, bevor Notarvertrag oder Mietvertrag unterschrieben sind.
Was bei der Umsetzung zählt
Der Kapitalbedarfsplan sollte über die reine Investitionssumme hinaus auch Anlaufkosten und eine Liquiditätsreserve für die ersten Monate enthalten, in denen Behandlungsleistungen bereits Kosten verursachen, aber die vertragszahnärztliche Vergütung typischerweise erst zeitverzögert eingeht. Wer nur die Investitionssumme selbst, ohne diesen Puffer, als Kapitalbedarf ansetzt, plant zu knapp.
Bei der Rentabilitätsvorschau lohnt der Abgleich mit der bundesweiten Kostenstruktur des KZBV Jahrbuchs als Prüfgröße: Liegt die eigene Planung bei Personalkosten oder Materialkosten deutlich unter dem branchenüblichen Anteil, sollte die Abweichung im Businessplan begründet werden, etwa durch ein bewusst schlankes Anfangsteam, statt sie unkommentiert zu lassen.
Bei der Finanzierungsplanung gehört die Wahl zwischen sofortiger linearer Abschreibung, Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG in den Plan, weil sie die steuerliche Belastung und damit die verfügbare Liquidität in den ersten Jahren nach der Investition unmittelbar verändert. Ein Businessplan, der die AfA nur pauschal erwähnt, ohne den gewählten Abschreibungsweg zu benennen, bleibt für die Bank an dieser Stelle unpräzise.
Schließlich sollte, wer im Businessplan auch die spätere Anstellung eines Zahnarztes oder zusätzlichen Praxispersonals vorsieht, den zeitlichen Vorlauf für die sozialrechtliche Anstellungsgenehmigung sowie die branchenübliche Personalstruktur, im Schnitt 8,13 Beschäftigte je Praxis, als Planungsgröße mit aufnehmen.
Zahlen und Kontext
Nach dem InvestMonitor Zahnarztpraxis von IDZ und apoBank, veröffentlicht im Online-Journal Zahnmedizin, Forschung und Versorgung im Oktober 2025, verteilten sich die Existenzgründungen 2024 wie folgt: 67 Prozent Einzelpraxisübernahme mit durchschnittlich 450.000 Euro Investitionsvolumen, 27 Prozent Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft mit 429.000 Euro je Inhaber und 7 Prozent Einzelpraxisneugründung, bei der das Investitionsvolumen stark um einen Median von 690.000 Euro streut. Gegenüber 2019 stiegen die Übernahmekosten um 27 Prozent, als Ursachen nennt die Studie Preiseffekte, größere Praxen und hochwertigere Ausstattung.
Für die Rentabilitätsvorschau liefert das KZBV Jahrbuch 2025 die bundesweite Vergleichsgröße: Gesamteinnahmen je Praxisinhaber 2023 von 677.900 Euro, Betriebsausgaben von 463.200 Euro, das sind 68,3 Prozent des Umsatzes, und ein Einnahmen-Überschuss von 214.700 Euro oder 31,7 Prozent. Innerhalb der Betriebsausgaben entfielen 43,1 Prozent auf Personal, 23,6 Prozent auf Fremdlabor, 8,1 Prozent auf Material, 6,0 Prozent auf Raumkosten, 5,1 Prozent auf Abschreibungen und 0,5 Prozent auf Zinsen für Praxisdarlehen.
Regional unterscheiden sich diese Werte spürbar: 2023 lag der Umsatz je Praxisinhaber in den alten Bundesländern bei 708.900 Euro mit einem Überschuss von 222.900 Euro, in den neuen Bundesländern bei 549.400 Euro mit einem Überschuss von 178.800 Euro. Ein Businessplan sollte deshalb die Region der geplanten Praxis abbilden, statt nur den bundesweiten Mittelwert zu verwenden.
Typische Fehler
Den Kapitalbedarf ohne Liquiditätsreserve für die Anlaufphase planen. Fehlt ein Puffer für die ersten Monate, in denen Ausgaben bereits laufen, aber Einnahmen aus der vertragszahnärztlichen Abrechnung erst verzögert eingehen, droht schon kurz nach dem Start eine Finanzierungslücke.
Veraltete Investitionsbenchmarks verwenden. Wer sich an Kapitalbedarfszahlen orientiert, die älter als der beobachtete Anstieg von 27 Prozent seit 2019 sind, unterschätzt die heute realistische Kredithöhe für Übernahme oder Neugründung.
Die Rentabilitätsvorschau ohne Bezug zur amtlichen Kostenstruktur schätzen. Frei geschätzte Kostenquoten ohne Abgleich mit der KZBV-Kostenstruktur sind gegenüber der finanzierenden Bank schwerer zu begründen und wirken unpräzise.
Die Wahl zwischen Übernahme, Neugründung und BAG-Einstieg nicht anhand des eigenen Eigenkapitals prüfen. Weil sich die drei Wege im Kapitalbedarf um mehrere hunderttausend Euro unterscheiden, kann ein Businessplan, der einen zum Eigenkapital unpassenden Weg zugrunde legt, spätere Finanzierungsprobleme bereits im Ansatz anlegen.
Häufige Fragen
Wie viel Kapital braucht ein Businessplan für eine Zahnarztpraxis mindestens? Das hängt vom gewählten Weg ab: Im Schnitt 450.000 Euro bei einer Einzelpraxisübernahme, 429.000 Euro je Inhaber beim Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft und ein Median von 690.000 Euro, mit starker Streuung, bei einer Einzelpraxisneugründung (IDZ/apoBank InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024).
Welche Rentabilität kann ein Businessplan realistisch ansetzen? Als bundesweiter Orientierungswert diente 2023 ein Einnahmen-Überschuss von 214.700 Euro je Praxisinhaber, das sind 31,7 Prozent des Umsatzes (KZBV Jahrbuch 2025). Regionale und standortbezogene Abweichungen können davon erheblich abweichen und sollten eigenständig geprüft werden.
Warum ist eine Praxisübernahme günstiger als eine Neugründung? Weil eine Übernahme bereits bestehende Ausstattung, Patientenstamm und häufig auch die vertragszahnärztliche Zulassung einschließt. Eine Neugründung erfordert dagegen eine vollständige Neuausstattung, was den Median des Investitionsvolumens auf 690.000 Euro mit starker Streuung treibt (IDZ/apoBank InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024).
Gehört die Wahl der Abschreibungsmethode in den Businessplan? Ja. Ob lineare AfA, Investitionsabzugsbetrag oder Sonderabschreibung nach § 7g EStG genutzt werden, verändert die steuerliche Belastung und damit die verfügbare Liquidität der ersten Jahre und sollte im Finanzierungsplan konkret benannt werden.
Wie stark sind die Übernahmekosten für Zahnarztpraxen zuletzt gestiegen? Nach dem InvestMonitor Zahnarztpraxis von IDZ und apoBank stiegen die Übernahmekosten gegenüber 2019 um 27 Prozent, unter anderem durch Preiseffekte, größere Praxen und hochwertigere Ausstattung.
Verwandte Begriffe
Abschreibungen Praxis: die steuerliche Verteilung der im Businessplan kalkulierten Investitionssumme auf mehrere Jahre.
Arbeitsvertrag angestellter Zahnarzt: die vertragliche Grundlage für Personal, dessen Kosten und Vorlaufzeit der Businessplan mit einplanen sollte.
Break-Even-Punkt Praxis: die aus dem Businessplan abgeleitete Mindestauslastung, ab der die Praxis kostendeckend arbeitet.
Cashflow Zahnarztpraxis: die auf den Businessplan folgende laufende Liquiditätsplanung nach Praxisstart.
Kosten pro Anfrage Zahnarztpraxis: die Marketingkennzahl, mit der ein Businessplan die Patientengewinnung nach der Gründung kalkulieren kann.
Quellen
- Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ): Klingenberger, D., Köhler, B.: Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung 2024 (InvestMonitor Zahnarztpraxis, mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank). Online-Journal Zahnmedizin, Forschung und Versorgung, Heft 03/2025, DOI 10.23786/2025-5-03. Veröffentlicht 24.10.2025. https://www.idz.institute/publikationen/online-journal-zahnmedizin-forschung-und-versorgung/investitionen-bei-der-zahnaerztlichen-existenzgruendung-2024/ (abgerufen am 22.07.2026)
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Jahrbuch 2025. Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung, Abschnitt „Kostenstruktur und Einkommensverteilung” (Tab. 5.3, 5.15). 2025. https://www.kzbv.de/wp-content/uploads/Seiten_116_bis_121_130_131_KZBVJB2025.pdf (abgerufen am 22.07.2026)
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Jahrbuch 2025, Abschnitt „Beschäftigte” (Tab. 5.37). 2025. https://www.kzbv.de/wp-content/uploads/Seiten_145_bis_147_KZBVJB2025.pdf (abgerufen am 22.07.2026)
- Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet): Einkommensteuergesetz (EStG), § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
Unsicherheiten
Erstens weist die Publikation von IDZ und apoBank die genannten Investitionsbeträge als Durchschnitts- beziehungsweise Medianwerte aus, ohne im ausgewerteten Textauszug Angaben zu Streuungsmaßen oder der genauen Stichprobengröße zu machen, insbesondere für die Neugründung wird eine starke Streuung nur beschrieben, nicht in Zahlen beziffert.
Zweitens enthält die ausgewertete Quelle keine Aufschlüsselung nach Eigenkapital- und Fremdkapitalanteil oder nach separat ausgewiesenem Praxiswert, weshalb dazu in diesem Beitrag keine Zahlen genannt werden.
Drittens beruht die Rentabilitätsvorschau auf bundesweiten KZBV-Durchschnittswerten aus einer Stichprobenerhebung, nicht auf einer individuellen Standortanalyse, tatsächliche Werte einzelner Praxen weichen je nach Region und Fachrichtung ab.
Zu öffentlichen Fördermitteln oder speziellen Bankprogrammen für die zahnärztliche Existenzgründung wurden im Rahmen dieser Recherche keine geprüften, mit Jahr und Konditionen belegten Angaben gefunden, sie sind deshalb nicht Teil dieses Beitrags.
Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

