Recht und Compliance in der Praxiswerbung Auch für KFO-Praxen

Google unternehmensprofil fotos aufbauen

Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 7 Minuten Lesezeit

Kurzdefinition

Google Unternehmensprofil Fotos aufbauen bezeichnet das gezielte Anlegen einer aussagekräftigen Bildstrecke im Google Unternehmensprofil einer Zahnarztpraxis, von Titelbild bis Teamfoto. Anders als bei Text bleibt das Profil dabei kein geschlossener Kanal: Auch Patienten können eigene Fotos hochladen, ohne dass die Praxis dies steuert oder verhindern kann.

Auf einen Blick

  • Empfohlene Fotoauflösung 720 x 720 Pixel, Minimum 250 x 250 Pixel, Dateigröße 10 KB bis 5 MB (Google 2026)
  • Videos bis 30 Sekunden, mindestens 720p, höchstens 75 MB (Google 2026)
  • Nach dem Hochladen dauert es 24 bis 48 Stunden, bis Fotos im Profil erscheinen (Google 2026)
  • Bildnisse von Team oder Patienten dürfen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden (§ 22 KunstUrhG)
  • Auch nach dem Tod gilt eine zehnjährige Schutzfrist, in der die Angehörigen entscheiden (§ 22 Satz 3 KunstUrhG)

Einordnung

Ein allgemeiner Beitrag zur Profiloptimierung, Gegenstand eines eigenen Lexikon-Beitrags, behandelt Fotos nur als einen von mehreren Bausteinen neben Kategorie, Attributen und Beschreibung. Dieser Beitrag vertieft ausschließlich den Bildaufbau und die dabei entstehenden Rechtsfragen.

Entscheidend für den Aufbau ist eine Besonderheit, die sich von jedem anderen Feld des Profils unterscheidet: Fotos kommen nicht nur von der Praxis selbst. Ebenso wie Bewertungen können Patientinnen und Patienten unabhängig von der Praxis eigene Fotos zum Profil beitragen. Aufbau bedeutet deshalb nicht nur, eigene Bilder hochzuladen, sondern eine Struktur zu schaffen, bevor zufällige Fremdaufnahmen den ersten Eindruck prägen.

Von einer bloßen technischen Formatfrage unterscheidet sich der Bildaufbau durch eine zweite, unabhängige Ebene: das Recht am eigenen Bild jeder erkennbaren Person. Diese Ebene gilt unabhängig davon, ob ein Foto Googles technische Vorgaben erfüllt, und unabhängig davon, wie werberechtlich unbedenklich ein Motiv sonst wäre.

Relevanz für die Praxis

Ohne aktiv aufgebaute Bildstrecke bestimmen im Zweifel andere, welches Bild eine Praxis zuerst zeigt. Lädt die Praxis kein eigenes Titelbild hoch, kann ein von Patienten eingestelltes, schlecht beleuchtetes Foto diese Position einnehmen. Google selbst verlangt für eigene Uploads scharfe, gut ausgeleuchtete Aufnahmen ohne wesentliche Bildbearbeitung oder übermäßigen Filtereinsatz, die die Realität abbilden. Eine bewusst aufgebaute Reihenfolge, Außenansicht, Empfang, Behandlungsraum, Team, liefert einer suchenden Person erkennbar mehr Entscheidungsgrundlage als ein einzelnes Zufallsbild.

Rechtlich verlangt jedes Foto mit erkennbaren Personen eine Einwilligung nach § 22 KunstUrhG, unabhängig davon, ob es sich um Teammitglieder, Patienten oder Angehörige handelt. Zeigt eine Aufnahme erkennbar eine Behandlungssituation, kommt zusätzlich die Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO hinzu, weil damit Gesundheitsdaten der abgebildeten Person offengelegt werden. Beide Einwilligungen sind unabhängig voneinander erforderlich und ersetzen sich nicht gegenseitig.

Für kieferorthopädische Praxen ist ein Vorher-Nachher-Foto der Zahnstellung ein besonders naheliegendes, zugleich besonders riskantes Motiv für den offenen Fotobereich. § 11 Abs. 1 Nr. 5 HWG untersagt die missbräuchliche bildliche Darstellung von Veränderungen durch eine Behandlung. Im öffentlich zugänglichen, von Suchmaschinen erfassten Google-Profil reicht die Sichtbarkeit eines problematischen Bildes zudem deutlich weiter als auf der eigenen Website und lässt sich nach einer Indexierung nur schwer vollständig zurücknehmen.

Was bei der Umsetzung zählt

Halten Sie zunächst die technischen Vorgaben ein: 720 x 720 Pixel empfohlen, mindestens 250 x 250 Pixel, als JPG oder PNG zwischen 10 KB und 5 MB, Videos bis 30 Sekunden mit mindestens 720p und höchstens 75 MB. Rechnen Sie nach dem Hochladen mit 24 bis 48 Stunden, bis ein Foto im Profil sichtbar wird.

Planen Sie die Motivreihenfolge bewusst, bevor der erste Fremd-Upload erfolgt: Titelbild mit Wiedererkennungswert, Profilbild oder Logo, danach Empfangsbereich, Behandlungsraum und Team.

Holen Sie für jede erkennbare Person vorab eine schriftliche Einwilligung ein und dokumentieren Sie diese, unabhängig davon, ob es sich um ein Team- oder ein Patientenfoto handelt. Verzichten Sie auf klinische Vorher-Nachher-Aufnahmen im offen einsehbaren Fotobereich oder prüfen Sie deren Darstellung besonders sorgfältig auf eine sachliche, nicht reißerische Gestaltung.

Sichten Sie die von Patienten hochgeladenen Fotos regelmäßig. Ein unpassendes oder gegen Googles Richtlinien verstoßendes Fremdfoto lässt sich nur über Googles Meldefunktion angehen, eine eigenständige Löschung durch die Praxis ist nicht vorgesehen.

Zahlen und Kontext

Zu den technischen Eckwerten liegen konkrete Angaben direkt von Google vor: 720 x 720 Pixel empfohlene, mindestens 250 x 250 Pixel Auflösung, 10 KB bis 5 MB Dateigröße, Videos bis 30 Sekunden mit mindestens 720p und höchstens 75 MB, sowie eine Bearbeitungszeit von 24 bis 48 Stunden bis zur Anzeige (Google 2026).

Rechtsgrundlage für die Einwilligung ist § 22 KunstUrhG, ergänzt um eine zehnjährige postmortale Schutzfrist nach § 22 Satz 3 KunstUrhG. Zeigt ein Bild erkennbar eine Behandlung, tritt Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO hinzu, deren Verletzung mit einem Bußgeldrahmen bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bewehrt ist (Art. 83 Abs. 5 DSGVO).

Zur Größe des Berufsstands, dessen Praxen um dieselbe Sichtbarkeit konkurrieren, lag die Gesamtzahl der Vertragszahnärzte einschließlich der bei ihnen angestellten Zahnärzte am Ende des IV. Quartals 2024 bei 58.081 (KZBV 2025).

Zur Frage, wie viele Fotos ein Profil benötigt, um eine spürbar höhere Zahl an Anfragen zu erzeugen, liegen keine belastbaren, von einer Körperschaft oder amtlichen Statistik erhobenen Daten vor.

Typische Fehler

Kein eigenes Titelbild hinterlegt Ohne aktiv gewähltes Titelbild kann ein von Patienten eingestelltes Zufallsfoto diese prominente Position einnehmen.

Team- oder Patientenfotos ohne dokumentierte Einwilligung veröffentlicht Ohne Einwilligung nach § 22 KunstUrhG drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der abgebildeten Person.

Klinische Vorher-Nachher-Aufnahmen im offenen Fotobereich Eine missbräuchliche oder reißerische Darstellung verstößt gegen § 11 Abs. 1 Nr. 5 HWG, unabhängig vom gewählten Kanal.

Fotos unterhalb der Mindestauflösung hochgeladen Unterhalb von 250 x 250 Pixel oder außerhalb der zulässigen Dateigröße werden Fotos möglicherweise nicht wie gewünscht dargestellt.

Häufige Fragen

Können wir verhindern, dass Patienten eigene Fotos zu unserem Profil hochladen? Nein, diese Möglichkeit steht unabhängig von der Praxis offen. Nur eindeutig richtlinienwidrige Fotos lassen sich über Googles Meldefunktion angehen.

Brauchen wir für ein Teamfoto die Einwilligung jedes Mitarbeitenden? Ja, jede erkennbare Person benötigt eine Einwilligung nach § 22 KunstUrhG, unabhängig vom bestehenden Arbeitsverhältnis.

Dürfen wir Vorher-Nachher-Bilder der Zahnstellung im Fotobereich zeigen? Nur eingeschränkt. Eine missbräuchliche, abstoßende oder irreführende Darstellung ist nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 HWG unzulässig, eine sachliche Darstellung mit Einwilligung ist eher vertretbar als eine plakative Gegenüberstellung.

Wie lange dauert es, bis ein hochgeladenes Foto sichtbar ist? Laut Google in der Regel 24 bis 48 Stunden nach dem Hochladen.

Was passiert mit einer erteilten Einwilligung, wenn ein Mitarbeiter die Praxis verlässt? Die Einwilligung gilt bis zu einem Widerruf fort, das Ausscheiden allein hebt sie nicht auf. Ein aktives Nachfragen zum Widerruf ist trotzdem empfehlenswert.

Verwandte Begriffe

  • Google Bewertungen Recht in der Praxiswerbung: unterliegt wie Fotos einer Kontrolle durch Dritte, die die Praxis nur eingeschränkt steuern kann
  • Google Maps optimieren zur Patientengewinnung: die Sichtbarkeitsseite, für die eine aufgebaute Bildstrecke ein Baustein ist
  • Google Unternehmensprofil aufbauen: die Grundeinrichtung, auf der der Bildaufbau erst aufsetzt
  • Google Unternehmensprofil Beiträge optimieren: viele Beiträge binden dieselben Bilder ein, die im Fotobereich aufgebaut werden
  • Einwilligungen für Bild- und Videomaterial: vertieft Form, Zweckbindung und Widerruf der hier vorausgesetzten Einwilligung

Quellen

  1. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG), § 22 Recht am eigenen Bild. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
  2. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Heilmittelwerbegesetz (HWG), § 11 Werbebeschränkungen außerhalb der Fachkreise, Abs. 1 Nr. 5. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__11.html
  3. Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Art. 9 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, Art. 83 Bußgelder. 2016. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679
  4. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Jahrbuch 2025, Gesamtzahl der Vertragszahnärzte und der angestellten Zahnärzte zum Jahresende 2024. 2025. https://www.kzbv.de/wp-content/uploads/KZBV_Jahrbuch_2025_Web_ohne_GOZ.pdf
  5. Google: Fotos und Videos zum Unternehmensprofil hinzufügen. Abgerufen am 22.07.2026. https://support.google.com/business/answer/6103862

Unsicherheiten

Zur Frage, wie stark eine ausgebaute Bildstrecke die Zahl der Anrufe, Wegbeschreibungen oder Terminanfragen für deutsche Zahnarztpraxen tatsächlich erhöht, liegen keine belastbaren Erhebungen einer Körperschaft oder amtlichen Statistik vor.

Zu inhaltlichen Verbotskategorien speziell für Fotos verweist Google in der eingesehenen Quelle auf eine allgemeine Inhaltsrichtlinie, ohne für Fotos gesonderte Beispiele zu nennen. Die Angaben zu Googles technischen Vorgaben geben den Stand vom 22.07.2026 wieder, Plattformregeln ändern sich ohne Ankündigung. Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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