Kurzdefinition
Der kalkulatorische Stundensatz, auch Stundenhonorar genannt, bezeichnet den Umsatz, den eine Zahnarztpraxis je Behandlungsstunde erzielen muss, um Betriebsausgaben und das angestrebte Einkommen des Praxisinhabers zu decken. Er ist von dem Punktwert der Gebührenordnung für Zahnärzte zu unterscheiden, der einzelne Leistungen und nicht die aufgewendete Behandlungszeit bewertet.
Auf einen Blick
- Um Betriebsausgaben und Einkommen zu decken, musste ein Praxisinhaber 2023 im Bundesdurchschnitt einen Honorarumsatz von 416 Euro je Behandlungsstunde erzielen, unter Einbeziehung der Fremdlaborausgaben 497 Euro (KZBV Jahrbuch 2025).
- Grundlage ist eine durchschnittliche Behandlungszeit von 32,5 Stunden pro Woche bei 44,0 Stunden Gesamtarbeitszeit; bei 42 Arbeitswochen ergeben sich daraus rechnerisch 1.365 Behandlungsstunden im Jahr (KZBV Jahrbuch 2025).
- Die Gebührenordnung für Zahnärzte rechnet dagegen mit einem Punktwert von 5,62421 Cent je Punkt und Steigerungsfaktoren von 1,0 bis 3,5, wobei der 2,3-fache Satz die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung abbildet (§ 5 GOZ).
- Als Orientierungswert aus der Praxisberatung gilt ein Umsatz von mehr als 450 Euro je Arbeitsstunde als sehr gut und weniger als 250 Euro als kritisch (Kock + Voeste 2023).
- In den alten Bundesländern lag der nötige Honorarumsatz 2023 bei 437 Euro je Behandlungsstunde, in den neuen Bundesländern bei 332 Euro (KZBV Jahrbuch 2025).
Einordnung
Ein amtlich definiertes “Stundenhonorar” gibt es in der Zahnmedizin nicht. Der Begriff stammt aus der Praxisberatung und bezeichnet eine kalkulatorische Rückrechnung: Betriebsausgaben und gewünschtes Einkommen werden durch die verfügbare Behandlungszeit geteilt, um zu bestimmen, welchen Umsatz jede Behandlungsstunde mindestens erwirtschaften muss. Damit unterscheidet er sich grundlegend vom Punktwertsystem der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), das einzelne zahnärztliche Leistungen unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand nach Punktzahl und Steigerungsfaktor bewertet.
Verwandt, aber nicht identisch, ist der Umsatz je Behandlungsstunde als beschreibende Kennzahl der tatsächlichen Praxisleistung und die Stuhlauslastung, die die Kapazitätsnutzung der Behandlungseinheiten misst. Das Stundenhonorar im hier verstandenen Sinn ist dagegen eine normative Zielgröße: der Umsatz, der mindestens erreicht werden muss, nicht der Umsatz, der tatsächlich erzielt wird.
Relevanz für die Praxis
Für Ihre Preisgestaltung bei Selbstzahlerleistungen, etwa professionelle Zahnreinigung, ästhetische Behandlungen oder Aligner-Therapie, ist der kalkulatorische Stundensatz die Grundlage: Setzen Sie einen Preis unter Ihrem eigenen kostendeckenden Stundenwert an, verringert das selbst bei hoher Nachfrage den Einnahmen-Überschuss. Nach der Auswertung des Zahnärzte-Praxis-Panels lag dieser Wert 2023 bundesweit bei 416 Euro je Behandlungsstunde ohne und 497 Euro mit Fremdlaborkosten (KZBV Jahrbuch 2025).
Ein Vergleich mit dem unabhängig davon erhobenen Orientierungswert der Praxisberatung von Kock + Voeste ordnet diesen Wert ein: Ein Umsatz von mehr als 450 Euro je Arbeitsstunde gilt dort als sehr gut, 390 Euro als gut, unter 300 Euro als überprüfungsbedürftig und unter 250 Euro als kritisch (Kock + Voeste 2023). Der aus dem KZBV-Jahrbuch abgeleitete bundesweite Zielwert von 416 Euro liegt damit zwischen den Schwellen “gut” und “sehr gut” dieser Einordnung, auch wenn beide Werte methodisch nicht deckungsgleich sind: Das KZBV-Jahrbuch bildet einen bundesweiten Durchschnitt aus Kostenstruktur und Einkommen, die Kock + Voeste-Werte stammen aus der Beratungspraxis einzelner Mandantinnen und Mandanten.
Regionale Unterschiede sind erheblich: In den alten Bundesländern lag der nötige Honorarumsatz 2023 bei 437 Euro je Behandlungsstunde, in den neuen Bundesländern bei nur 332 Euro (KZBV Jahrbuch 2025), was vor allem niedrigere Betriebsausgaben und ein geringeres Einkommensniveau in den neuen Bundesländern widerspiegelt.
Was bei der Umsetzung zählt
Trennen Sie für eine belastbare eigene Berechnung zunächst Behandlungszeit und Verwaltungszeit: Von der durchschnittlichen Gesamtarbeitszeit von 44,0 Stunden pro Woche entfielen 2023 nur 32,5 Stunden auf die Behandlung, der Rest auf Praxisverwaltung und Fortbildung (KZBV Jahrbuch 2025). Verwenden Sie die volle Arbeitszeit statt der reinen Behandlungszeit als Nenner, fällt Ihr errechneter Stundensatz künstlich niedrig aus.
Ebenso wichtig ist für Sie die konsistente Behandlung der Fremdlaborausgaben: Der bundesweite Zielwert unterscheidet sich mit 416 Euro ohne und 497 Euro mit Fremdlaborkosten deutlich; je nachdem, ob Ihre Praxis viel oder wenig mit externen Laboren arbeitet, verschiebt sich Ihr realistischer eigener Zielwert innerhalb dieser Spanne.
Der GOZ-Punktwert eignet sich nicht als Ersatz für Ihre eigene Stundensatzkalkulation, da er einzelne Leistungen bewertet und nicht die tatsächlich aufgewendete Zeit. Bei hohem Zeitaufwand je Leistung können Sie trotz korrekter GOZ-Abrechnung unter Ihrem kostendeckenden Stundensatz bleiben. Da sich Personal- und Materialkosten laufend verändern, sollten Sie Ihre eigene Kalkulation nicht einmalig vornehmen, sondern regelmäßig, mindestens jährlich, mit aktuellen Zahlen Ihrer eigenen betriebswirtschaftlichen Auswertung wiederholen, statt bundesweite Durchschnittswerte unverändert zu übernehmen.
Zahlen und Kontext
Nach dem KZBV Jahrbuch 2025 ergeben sich aus einer durchschnittlichen Behandlungszeit von 32,5 Stunden pro Woche bei 42 Arbeitswochen bundesweit 1.365 Behandlungsstunden im Jahr. Die durchschnittlichen Betriebsausgaben eines Praxisinhabers ohne Fremdlaborausgaben, umgerechnet auf die Behandlungsstunde, betrugen 2023 259 Euro; hinzu kommt der auf die Stunde umgerechnete Einnahmen-Überschuss von 157 Euro, zusammen also 416 Euro nötiger Honorarumsatz je Behandlungsstunde. Unter Einbeziehung der Fremdlaborausgaben ergibt sich ein Gesamtumsatz von 497 Euro je Behandlungsstunde.
In den alten Bundesländern führten 32,6 Behandlungsstunden pro Woche zu rechnerisch 1.369 Behandlungsstunden im Jahr, mit 274 Euro Betriebsausgaben und 163 Euro Einkommensanteil je Stunde, zusammen 437 Euro Honorarumsatz beziehungsweise 518 Euro mit Fremdlaborausgaben. In den neuen Bundesländern ergaben 31,8 Behandlungsstunden pro Woche rund 1.336 Behandlungsstunden im Jahr, mit 198 Euro Betriebsausgaben und 134 Euro Einkommensanteil je Stunde, zusammen 332 Euro beziehungsweise 411 Euro mit Fremdlaborausgaben (KZBV Jahrbuch 2025).
Die Gebührenordnung für Zahnärzte legt für die Bemessung einzelner Leistungen einen Punktwert von 5,62421 Cent fest, der mit einem Steigerungsfaktor zwischen dem Einfachen und dem 3,5-Fachen multipliziert wird; der 2,3-fache Satz bildet nach § 5 GOZ die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab, höhere Faktoren sind nur bei besonderen Umständen zulässig.
Typische Fehler
Verwaltungszeit wird als Behandlungszeit mitgerechnet. Von 44,0 Wochenarbeitsstunden waren 2023 nur 32,5 Stunden Behandlungszeit; wer die volle Arbeitszeit als Nenner verwendet, unterschätzt den nötigen Stundensatz erheblich.
Fremdlaborkosten werden inkonsistent ein- oder ausgeschlossen. Der Zielwert unterscheidet sich bundesweit mit 416 zu 497 Euro deutlich; ein Vergleich zwischen Perioden oder Praxen setzt dieselbe Abgrenzung voraus.
Der GOZ-Punktwert wird mit einem Stundenhonorar gleichgesetzt. Die GOZ bewertet Einzelleistungen unabhängig vom Zeitaufwand; eine korrekte GOZ-Abrechnung sagt allein nichts darüber aus, ob der kostendeckende Stundensatz erreicht wird.
Bundesdurchschnittswerte werden unreflektiert für die eigene Praxis übernommen. Zwischen alten und neuen Bundesländern liegt der nötige Honorarumsatz 2023 zwischen 332 und 437 Euro je Behandlungsstunde; die eigene Kosten- und Einkommensstruktur weicht davon zusätzlich ab.
Häufige Fragen
Wie berechnet man den kalkulatorischen Stundensatz einer Zahnarztpraxis? Die eigenen Betriebsausgaben, gegebenenfalls getrennt nach Fremdlabor, sowie das angestrebte Einkommen werden durch die tatsächliche Behandlungszeit im Jahr geteilt, nicht durch die gesamte Arbeitszeit. Bundesweit ergaben sich daraus 2023 rechnerisch 416 Euro ohne und 497 Euro mit Fremdlaborausgaben je Behandlungsstunde (KZBV Jahrbuch 2025).
Ist der GOZ-Punktwert dasselbe wie ein Stundenhonorar? Nein. Der GOZ-Punktwert von 5,62421 Cent je Punkt bewertet einzelne Leistungen nach Punktzahl und Steigerungsfaktor, unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Der kalkulatorische Stundensatz ist dagegen eine betriebswirtschaftliche Zielgröße für die insgesamt je Behandlungsstunde nötige Wertschöpfung.
Wie hoch muss der Umsatz je Behandlungsstunde mindestens sein? Das hängt von der individuellen Kostenstruktur ab. Bundesweit lag der Zielwert 2023 bei 416 Euro ohne Fremdlabor, ein von der Praxisberatung unabhängig verwendeter Orientierungswert setzt die Schwelle “gut” bei 390 Euro und “sehr gut” bei über 450 Euro an (Kock + Voeste 2023).
Warum unterscheidet sich der nötige Stundensatz zwischen alten und neuen Bundesländern so stark? 2023 lag er in den alten Bundesländern bei 437 Euro, in den neuen bei 332 Euro je Behandlungsstunde (KZBV Jahrbuch 2025). Der Unterschied spiegelt sowohl niedrigere Betriebsausgaben als auch ein geringeres Einkommensniveau in den neuen Bundesländern wider.
Wie oft sollte der Stundensatz neu berechnet werden? Da Personal-, Material- und Raumkosten sich laufend verändern, empfiehlt sich mindestens eine jährliche Aktualisierung anhand der eigenen betriebswirtschaftlichen Auswertung, statt bundesweite Durchschnittswerte unverändert über mehrere Jahre zu verwenden.
Verwandte Begriffe
Steuerrecht für Praxisinhaber: das angestrebte Einkommen, das in den Stundensatz einfließt, unterliegt anschließend der individuellen Besteuerung.
Terminausfälle und No-Show-Quote: ungenutzte Behandlungsstunden verschieben die tatsächlich erzielte Auslastung des kalkulierten Stundensatzes.
Vergleich Darlehensformen: Zins- und Tilgungslasten aus der Praxisfinanzierung fließen als Kostenbestandteil in die Stundensatzkalkulation ein.
Versicherungsschutz Praxis: Versicherungsbeiträge zählen zu den Betriebsausgaben, die der Stundensatz mit abdecken muss.
Stuhlauslastung berechnen: die Kapazitätskennzahl, die angibt, wie gut die verfügbare Behandlungszeit tatsächlich genutzt wird, ergänzt den kalkulatorischen Stundensatz um die Auslastungsperspektive.
Quellen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Jahrbuch 2025, Kapitel 5 „Betriebswirtschaftliche Daten der Zahnarztpraxen”, Abschnitte „Arbeitszeiten der Zahnärztinnen und Zahnärzte” und „Kosten der Zahnartzstunde im Jahr 2023” mit Abb. 5A, S. 111 bis 112. 2025. https://www.kzbv.de/wp-content/uploads/KZBV_Jahrbuch_2025_Web_ohne_GOZ.pdf
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), § 5. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/__5.html
- Kock + Voeste (Michael Otto): Kennzahlen für die Zahnarztpraxis. In: praxis implantologie heute, Ausgabe 00/2023. 2023. https://kock-consulting.de/wp-content/uploads/Kennzahlen-Zahnarztpraxis.pdf
Unsicherheiten
Eine amtliche oder kammerseitig festgelegte Definition eines “Stundenhonorars” existiert nicht; die im Beitrag verwendete Kennzahl ist eine Rückrechnung aus KZBV-Daten und wird in der Praxisberatung uneinheitlich benannt. Die Orientierungswerte von Kock + Voeste stammen aus einem einzelnen Beratungsunternehmen mit eigenem Mandantenstamm und sind nicht amtlich oder repräsentativ für alle Praxisformen abgesichert; eine unabhängige Überprüfung dieser Schwellenwerte war im Rahmen der Recherche nicht möglich. Die KZBV-Werte beruhen auf dem Zahnärzte-Praxis-Panel des Zi, einer freiwilligen, hochgerechneten Erhebung mit rund 1.800 Rückläufen für die Berichtsjahre 2022 und 2023, kein Vollzensus. Unterschiede nach Fachrichtung, etwa zwischen allgemeinzahnärztlicher und kieferorthopädischer Tätigkeit, weist die Quelle nicht gesondert aus.
Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

