Kurzdefinition
Eine Auszubildende-Stellenanzeige ist die öffentliche Ausschreibung eines Ausbildungsplatzes zur oder zum Zahnmedizinischen Fachangestellten durch eine Zahnarztpraxis. Anders als eine Anzeige für examinierte Fachkräfte richtet sie sich an Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne einschlägige Vorqualifikation und muss Ausbildungsdauer, Ausbildungsvergütung und Rahmenbedingungen nach dem Berufsbildungsgesetz benennen. Auch sie unterliegt uneingeschränkt dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, da Auszubildende gesetzlich als Beschäftigte gelten.
Auf einen Blick
- 2025 wurden bundesweit 17.396 neue ZFA-Ausbildungsverträge geschlossen, ein Plus von 7,53 Prozent gegenüber dem Vorjahr (BZÄK/KZBV, zm-online, 16.11.2025).
- 2024 lösten sich 36,7 Prozent aller ZFA-Ausbildungsverhältnisse vorzeitig, das entspricht 5.634 Verträgen (BZÄK/KZBV, zm-online, 16.11.2025).
- Auszubildende gelten als Beschäftigte im Sinne des AGG, eine Ausbildungsplatzanzeige muss deshalb ebenso diskriminierungsfrei formuliert sein wie eine Fachkraft-Anzeige (§ 6 Absatz 1 und § 11 AGG).
- Die Mindestvergütung nach § 17 BBiG lag im ersten Ausbildungsjahr zuletzt beziffert bei 620 Euro monatlich (Stand 2023); ein regionaler Tarifvertrag sieht ab Juli 2025 bereits 1.000 bis 1.200 Euro vor (vmf-online.de, 2025).
- Die Probezeit dauert mindestens einen, höchstens vier Monate (§ 20 BBiG).
Einordnung
Eine Auszubildende-Stellenanzeige ordnet sich neben der Anzeige für examinierte Fachkräfte als eigene Variante der Personalgewinnung ein. Beide Anzeigenarten unterliegen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das Benachteiligungen etwa wegen Geschlecht oder Alter verbietet (§ 1 AGG) und auf die Ausschreibung erstreckt (§ 11 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 AGG). Für die Ausbildungsplatzanzeige gilt zusätzlich: Das Gesetz zählt die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten zu den geschützten Beschäftigten (§ 6 Absatz 1 AGG); die verbreitete Annahme, solche Anzeigen seien rechtlich unkritischer, trifft nicht zu.
Fachlich bettet sich die Anzeige in den bundeseinheitlichen Ausbildungsberuf der oder des Zahnmedizinischen Fachangestellten ein, geregelt in der ZahnmedAusbV vom 16. März 2022; die Ausbildung dauert drei Jahre im dualen System aus Praxis und Berufsschule (§ 2 ZahnmedAusbV). Zuständige Stelle ist die Landeszahnärztekammer, nicht die Kassenzahnärztliche Vereinigung (§ 71 Absatz 6 BBiG). Anders als eine Fachkraft-Anzeige setzt sie keine Vorqualifikation voraus und richtet sich an Schulabgängerinnen, Schulabgänger und Quereinsteigende. Für kieferorthopädische Praxen gilt dieselbe Verordnung, einen gesonderten Ausbildungsgang gibt es nicht.
Relevanz für die Praxis
Für Praxisinhaber ist die Ausbildungsplatzanzeige der Ausgangspunkt der eigenen Ausbildung als Antwort auf den Fachkräftemangel im nichtzahnärztlichen Personal. Der Ausbildungsmarkt wächst: 2025 wurden bundesweit 17.396 neue ZFA-Ausbildungsverträge geschlossen, ein Plus von 7,53 Prozent gegenüber dem Vorjahr (BZÄK/KZBV, zm-online, 16.11.2025). Eine Praxis, die frühzeitig ausschreibt, konkurriert um eine wachsende, aber weiterhin begrenzte Bewerbergruppe.
Besonders relevant wird die Anzeige durch eine zweite Zahl: 2024 lösten sich 5.634 ZFA-Ausbildungsverhältnisse, also 36,7 Prozent aller Verträge, vorzeitig, nach 38,1 Prozent im Vorjahr (BZÄK/KZBV, zm-online, 16.11.2025). Ein Teil solcher Abbrüche entsteht, wenn geweckte Erwartungen und Praxisalltag auseinanderfallen; realistische Angaben zu Tätigkeiten, Vergütung und Rahmenbedingungen können diesem Risiko bereits vor Vertragsschluss entgegenwirken, auch wenn sich die Abbruchquote nicht allein auf die Anzeige zurückführen lässt.
Rechtlich gilt dasselbe Risiko wie für jede andere Stellenanzeige: Eine diskriminierende Ablehnung kann eine Entschädigung bis zu drei Monatsgehältern nach sich ziehen (§ 15 Absatz 2 AGG), geltend zu machen innerhalb von zwei Monaten (§ 15 Absatz 4 AGG). Da Auszubildende ausdrücklich als Beschäftigte gelten (§ 6 Absatz 1 AGG), besteht dieses Risiko unabhängig davon, ob die Anzeige eine Fachkraft oder einen Ausbildungsplatz bewirbt.
Für kieferorthopädische Praxen ändert sich an diesem Rahmen nichts, Bewerbende lassen sich aber zusätzlich über eine jüngere Patientenklientel ansprechen.
Was bei der Umsetzung zählt
Formulieren Sie die Berufsbezeichnung geschlechtsneutral, etwa als “Auszubildende/Auszubildender zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (m/w/d)”, sonst verstößt die Anzeige gegen § 11 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 AGG. Beschreiben Sie Tätigkeiten auf dem Niveau eines Berufseinstiegs, etwa die schrittweise Einführung in Assistenz, Hygiene, Röntgen und Verwaltung, statt Aufgaben zu nennen, die erst nach der Abschlussprüfung selbstständig übernommen werden.
Nennen Sie Ausbildungsdauer, Ausbildungsbeginn und die Ausbildungsvergütung je Ausbildungsjahr. Eine fehlende Vergütungsangabe verlängert den Bewerbungsprozess, angesichts von 36,7 Prozent vorzeitig gelösten Ausbildungsverhältnissen 2024 nicht zu unterschätzen (BZÄK/KZBV, zm-online, 16.11.2025). Weisen Sie auf die Probezeit hin, mindestens einen und höchstens vier Monate (§ 20 BBiG).
Halten Sie den Bewerbungsweg niedrigschwellig, da sich die Zielgruppe oft erstmals bewirbt. Als Kanäle eignen sich die Ausbildungsstellenbörse der Bundesagentur für Arbeit, Lehrstellenbörsen der Landeszahnärztekammern sowie Schulkooperationen. Bewahren Sie Bewerbungsunterlagen abgelehnter Bewerbender mit Blick auf die zweimonatige Frist nach § 15 Absatz 4 AGG auf.
Zahlen und Kontext
Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, zm-online, 16.11.2025: 2025 wurden bundesweit 17.396 neue ZFA-Ausbildungsverträge geschlossen (15.385 alte, 2.011 neue Bundesländer), ein Plus von 7,53 Prozent. 2024 wurden 5.634 Verträge (36,7 Prozent) vorzeitig gelöst, nach 38,1 Prozent im Vorjahr.
ZahnmedAusbV vom 16. März 2022, BGBl. I S. 487, § 2: Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
BBiG § 17 Absatz 2: Die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr stieg von 515 Euro (2020) auf 620 Euro monatlich (2023); für Folgejahre gelten Aufschläge von 18, 35 und 40 Prozent auf den Ausgangsbetrag. Ein bestätigter Betrag für ein späteres Jahr lag nicht vor.
Verband medizinischer Fachberufe e.V., Vergütungstarifvertrag ab 1. Juli 2025 (Hamburg, Niedersachsen, Saarland, Westfalen-Lippe): Ausbildungsvergütung 1.000, 1.100 und 1.200 Euro im ersten bis dritten Ausbildungsjahr.
BBiG § 20: Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
AGG § 15 Absatz 2 und 4: Die Entschädigung bei diskriminierender Ablehnung ist auf drei Monatsgehälter begrenzt, sofern bei benachteiligungsfreier Auswahl keine Einstellung erfolgt wäre; geltend zu machen innerhalb von zwei Monaten schriftlich.
Typische Fehler
Fehlender Zusatz m/w/d oder eine sonst nicht geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung. Verstößt gegen § 11 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 AGG, da Auszubildende als Beschäftigte gelten (§ 6 Absatz 1 AGG); im Ablehnungsfall droht eine Entschädigung bis zu drei Monatsgehältern (§ 15 Absatz 2 AGG).
Aufgaben oberhalb des Ausbildungsstands beschreiben. Weckt Erwartungen, die im ersten Ausbildungsjahr fachlich noch nicht erfüllbar sind, in einer Phase mit 36,7 Prozent vorzeitig gelösten ZFA-Ausbildungsverhältnissen 2024 (BZÄK/KZBV, zm-online, 16.11.2025).
Ausbildungsvergütung nicht nennen oder unterhalb der gesetzlichen Mindestvergütung ansetzen. Eine Vergütung unterhalb der Mindestsätze nach § 17 BBiG ist unwirksam und verunsichert Bewerbende, die Angebote heute leicht vergleichen.
Probezeit oder Ausbildungsbeginn in der Anzeige offenlassen. Fehlen diese Angaben, klärt sich die Rahmenbedingung erst im Vorstellungsgespräch, was den Bewerbungsprozess für beide Seiten unnötig verlängert.
Häufige Fragen
Muss auch eine Ausbildungsplatzanzeige “m/w/d” enthalten? Ja. Auszubildende gelten als Beschäftigte im Sinne des AGG (§ 6 Absatz 1), dieselben Regeln gelten deshalb wie bei einer Fachkraft-Stelle. Eine nicht geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung verstößt gegen § 11 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 AGG und kann eine Entschädigung bis zu drei Monatsgehältern begründen (§ 15 Absatz 2 AGG).
Wie hoch muss die Ausbildungsvergütung mindestens sein? Die Mindestvergütung nach § 17 BBiG lag im ersten Ausbildungsjahr zuletzt bei 620 Euro monatlich (Stand 2023), für Folgejahre gelten prozentuale Aufschläge. Ein regionaler Tarifvertrag sieht ab Juli 2025 zwischen 1.000 und 1.200 Euro monatlich vor, gestaffelt nach Ausbildungsjahr (vmf-online.de, 2025).
Wie lange dauert die Probezeit im Ausbildungsverhältnis? Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen (§ 20 BBiG) und beginnt automatisch mit dem Ausbildungsverhältnis. Eine Angabe dazu in der Stellenanzeige ist rechtlich nicht vorgeschrieben, schafft aber bereits vor der Bewerbung Klarheit über die Rahmenbedingungen.
Warum lohnt sich eine präzise Anzeige angesichts der Abbruchquote? 2024 lösten sich 36,7 Prozent aller ZFA-Ausbildungsverhältnisse vorzeitig, 5.634 Verträge (BZÄK/KZBV, zm-online, 16.11.2025). Ein Teil solcher Abbrüche entsteht aus einem Auseinanderklaffen zwischen Erwartungen und Praxisalltag. Realistische Angaben zu Tätigkeit und Vergütung können diesem Risiko entgegenwirken, auch wenn sie es nicht vollständig ausschließen.
Wo kann eine Praxis einen Ausbildungsplatz kostengünstig ausschreiben? Die Ausbildungsstellenbörse und Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit nehmen Angebote von Arbeitgebern entgegen, mehrere Landeszahnärztekammern betreiben eigene Lehrstellenbörsen. Ergänzend eignen sich Schulkooperationen über Praktikumsplätze sowie die eigene Praxis-Website und private Ausbildungsportale, auf denen sich Angebote regional und nach Berufsfeld filtern lassen.
Verwandte Begriffe
ZFA-Stellenanzeige in der Zahnarztpraxis: die Ausschreibung für bereits examinierte Fachkräfte, oft in derselben Kampagne mitgedacht.
ZFA-Ausbildung im Praxisbetrieb: der dreijährige Ausbildungsprozess, der auf eine erfolgreiche Ausbildungsplatzanzeige folgt.
ZFA-Gehalt und -Einstufung in der Zahnarztpraxis: die Vergütung nach bestandener Abschlussprüfung, an der sich das Ausbildungsversprechen orientieren sollte.
Fachkräftemangel in der Zahnarztpraxis: der strukturelle Hintergrund, vor dem Praxen zunehmend auf eigene Ausbildung setzen.
Probezeit im ZFA-Arbeitsvertrag: die Phase zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses, deren Dauer Bewerbende oft schon vor der Bewerbung interessiert.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet): Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), § 1, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 und § 11. Abgerufen 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__11.html
- Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet): AGG, § 15 Absatz 2 und 4. Abgerufen 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__15.html
- Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet): Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 17, § 20 und § 71 Absatz 6. Abgerufen 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__17.html
- Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet): Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV) vom 16. März 2022, BGBl. I S. 487, § 2. 2022. https://www.gesetze-im-internet.de/zahnmedausbv_2022/BJNR048700022.html
- Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Es kommen wieder mehr junge Fachkräfte in die Zahnarztpraxen. zm-online, Zahnärztliche Mitteilungen 22/2025. 16.11.2025. https://www.zm-online.de/artikel/2025/zm-2025-22/es-kommen-wieder-mehr-junge-fachkraefte-in-die-zahnarztpraxen
- Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf): ZFA-Tarife, Vergütungstarifvertrag für ZFA und Auszubildende, gültig ab 1. Juli 2025. 2025. https://www.vmf-online.de/zfa/zfa-tarife-vorwort/zfa-tarife
Rechtsstand der genannten Normen: 22.07.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Unsicherheiten
Die aktuell gültige Mindestvergütung nach § 17 BBiG für 2024 bis 2026 ließ sich nicht im Wortlaut bestätigen; belegt sind nur die Werte 2020 bis 2023 sowie der Mechanismus der prozentualen Aufschläge.
Der Zusammenhang zwischen der Qualität einer Stellenanzeige und der Abbruchquote von 36,7 Prozent ist plausibel, aber nicht durch eine Studie belegt; die Quelle weist nur die Gesamtquote aus, nicht deren Ursachen.
Die Ausbildungsvergütung von 1.000 bis 1.200 Euro gilt nur für den Tarifbereich Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe; andere Kammerbezirke haben eigene Tarife, die diese Recherche nicht erfasste.
Zu einer üblichen Vorlaufphase zwischen Anzeigenschaltung und Ausbildungsbeginn sowie zu gerichtlichen Entscheidungen zu Auszubildende-Stellenanzeigen lagen keine belastbaren, im Original geprüften Quellen vor; beides ist nicht Teil dieses Beitrags.
Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

