Praxis-Betriebswirtschaft Auch für KFO-Praxen

Fortbildungsbudget Kennzahl verstehen

Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 7 Minuten Lesezeit

Kurzdefinition

Das Fortbildungsbudget als Kennzahl zu verstehen heißt, die geplante oder tatsächliche Fortbildungssumme einer Zahnarztpraxis im Verhältnis zu Umsatz, Überschuss oder anderen Kostenarten einzuordnen, statt sie als isolierte Zahl zu betrachten. Anders als bei Personal- oder Materialkostenquoten existiert dafür kein amtlicher Referenzwert, weshalb die Kennzahl vor allem im eigenen Zeitverlauf und im Kontext der Gesamtkostenstruktur aussagekräftig wird.

Auf einen Blick

  • Anders als Personalausgaben (2023: 43,1 Prozent der Betriebsausgaben je Inhaber) oder Materialausgaben (8,1 Prozent) taucht Fortbildung in der KZBV-Kostenstrukturstatistik nicht als eigene Kennzahl auf (KZBV Jahrbuch 2025).
  • Das arithmetische Mittel des Einnahmen-Überschusses lag 2023 bei 214.700 Euro je Praxisinhaber, der Median jedoch nur bei 180.300 Euro; 60 Prozent aller Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber verdienten weniger als das Mittel (KZBV Jahrbuch 2025).
  • Die Betriebsausgaben insgesamt stiegen 2023 gegenüber 2022 um 7,4 Prozent, die Sammelposition „übrige Betriebsausgaben”, in der Fortbildung vermutlich anteilig enthalten ist, um 7,1 Prozent (KZBV Jahrbuch 2025).
  • Zwischen 1992 und 2023 stiegen Umsatz und Kosten je Praxisinhaber um 101 beziehungsweise 95 Prozent, das entspricht einer jährlichen Steigerung von 2,3 beziehungsweise 2,2 Prozent (KZBV Jahrbuch 2025).
  • Die gesetzliche Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V ist unabhängig von jeder Budgethöhe: Sie verlangt einen Fristennachweis alle fünf Jahre, keine bestimmte Ausgabensumme (§ 95d SGB V).

Einordnung

Kennzahlen wie die Personalkostenquote oder die Materialkostenquote lassen sich an einer amtlichen Vergleichsgröße messen: Die KZBV weist für 2023 Personalausgaben von 43,1 Prozent und Materialausgaben von 8,1 Prozent der Betriebsausgaben je Praxisinhaber aus (KZBV Jahrbuch 2025). Für ein Fortbildungsbudget fehlt eine vergleichbare, gesondert ausgewiesene Bezugsgröße: Die Kostenstrukturstatistik führt Fortbildung nicht als eigene Position, sondern dürfte sie anteilig in der Sammelposition „übrige Betriebsausgaben” enthalten, die 2023 rechnerisch 13,6 Prozent der Betriebsausgaben ausmachte, daneben aber auch Versicherungen, Kammerbeiträge oder Fachliteratur umfasst (KZBV Jahrbuch 2025).

Als Kennzahl verstehen lässt sich das Fortbildungsbudget deshalb nicht durch den Vergleich mit einem externen Marktdurchschnitt, weil ein solcher Durchschnitt schlicht nicht veröffentlicht wird. Aussagekräftig wird die Zahl stattdessen im Vergleich mit sich selbst über mehrere Jahre und im Verhältnis zu anderen, klar definierten Größen wie der Personalkostenquote oder der Behandlerzahl. Wer die Kennzahl trotzdem an einem vermeintlichen Branchenschnitt misst, vergleicht in Wahrheit häufig unterschiedlich definierte, nicht amtlich erhobene Werte miteinander, ohne dies zu wissen.

Relevanz für die Praxis

Für Sie als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber liegt die Bedeutung dieser Kennzahl weniger in einem einzelnen Jahreswert als in ihrer Entwicklung. Ein sprunghaft steigendes Fortbildungsbudget kann eine bewusste Investition in einen neuen Praxisschwerpunkt sein oder schlicht eine nachgeholte Pflichtfortbildung, die über Jahre aufgeschoben wurde; ohne den Blick auf die Zusammensetzung lässt sich beides nicht unterscheiden. Ebenso wenig sagt ein im Vergleich zu einer anderen Praxis niedrigeres Budget etwas über die fachliche Qualität aus, weil weder Ausgangsgröße noch Zusammensetzung der Vergleichspraxis bekannt sind.

Praktisch relevant wird die Kennzahl vor allem dort, wo sie mit der Personalbindung zusammenhängt: In einem Arbeitsmarkt, in dem Zahnärztinnen, Zahnärzte und Fachpersonal auch nach Fortbildungsmöglichkeiten entscheiden, wo sie arbeiten, wird ein dokumentiertes, planbares Budget zum sichtbaren Teil der Arbeitgeberattraktivität. Wer die Kennzahl nur als Kostenposition liest, übersieht diesen zweiten, nach außen wirkenden Aspekt.

Was bei der Umsetzung zählt

Definieren Sie zunächst eindeutig, was in die Kennzahl einfließt: Kursgebühren allein ergeben ein anderes Bild als Kursgebühren zuzüglich Reise- und Übernachtungskosten oder zuzüglich Vertretungskosten für die Ausfallzeit der Behandlerin oder des Behandlers. Ohne eine feste Definition lassen sich Werte aus unterschiedlichen Jahren später nicht sauber vergleichen.

Führen Sie die Kennzahl als Zeitreihe, nicht als Einzelwert. Da kein externer Referenzwert existiert, entsteht die eigentliche Aussagekraft erst im Vergleich mehrerer Jahre derselben Praxis: Steigt das Budget schneller als der Umsatz, wächst der Anteil der Fortbildung an den Gesamtkosten, unabhängig davon, ob dies beabsichtigt ist.

Setzen Sie die Kennzahl in Bezug zu bereits etablierten Quoten wie der Personalkostenquote (2023 rechnerisch 43,1 Prozent der Betriebsausgaben je Inhaber, KZBV Jahrbuch 2025), um zu erkennen, ob Fortbildung im Verhältnis zu Personal über- oder unterproportional wächst.

Dokumentieren Sie die zugrunde liegenden Belege sorgfältig, weil Fortbildungskosten als Betriebsausgaben in der Einnahmen-Überschussrechnung auftauchen und dem Grunde nach durch den Betrieb veranlasst sein müssen (§ 4 Abs. 4 EStG). Eine sauber geführte Kennzahl erleichtert diesen Nachweis, weil sich einzelne Positionen jederzeit auf die zugehörigen Belege zurückführen lassen.

Zahlen und Kontext

Wie stark Mittelwerte in der Praxis-Betriebswirtschaft in die Irre führen können, zeigt die Einkommensverteilung der Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber 2023: Der Median des Einnahmen-Überschusses lag bei 180.300 Euro, das arithmetische Mittel bei 214.700 Euro; 60 Prozent aller Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber verdienten weniger als dieses Mittel (KZBV Jahrbuch 2025, Abb. 5.4). Eine Kennzahl, die sich an einem Durchschnitt orientiert, unterschätzt damit für die Mehrheit der Praxen systematisch, wie eng der tatsächliche finanzielle Spielraum ist.

Auch die langfristige Entwicklung liefert Kontext: Zwischen 1992 und 2023 stiegen Umsatz und Kosten je Praxisinhaber um 101 beziehungsweise 95 Prozent, das entspricht laut KZBV einer jährlichen Steigerung von 2,3 beziehungsweise 2,2 Prozent (KZBV Jahrbuch 2025, Abb. 5.16). Kosten sind damit über drei Jahrzehnte etwas langsamer gestiegen als der Umsatz.

Kurzfristig zeigt sich ein anderes Bild: Von 2022 auf 2023 stiegen die Betriebsausgaben insgesamt um 7,4 Prozent, die Personalausgaben um 10,3 Prozent und die Sammelposition „übrige Betriebsausgaben”, in der Fortbildung vermutlich anteilig steckt, um 7,1 Prozent (KZBV Jahrbuch 2025, Tab. 5.3). Eine im selben Zeitraum nominal stabil gehaltene Fortbildungskennzahl würde im Verhältnis zu den übrigen Kosten damit real leicht sinken.

Typische Fehler

  • Die Kennzahl mit einem angeblichen Branchendurchschnitt vergleichen, obwohl KZBV und BZÄK keinen solchen Durchschnitt veröffentlichen; entsprechende Vergleichswerte stammen meist aus nicht offengelegten Quellen.
  • Nur den eigenen Mittelwert über die Jahre betrachten, ohne die zugrunde liegende Definition (mit oder ohne Reisekosten, mit oder ohne Vertretungskosten) konstant zu halten, wodurch Zeitreihenvergleiche verzerrt werden.
  • Ein einzelnes Jahr mit ungewöhnlich hohem Budget, etwa wegen nachgeholter Pflichtfortbildung, als neuen Normalzustand interpretieren, statt die Ursache der Abweichung zu prüfen.
  • Die Kennzahl isoliert von der Personalkostenquote oder der Behandlerzahl betrachten, obwohl sich Fortbildungsbedarf und Teamgröße üblicherweise gemeinsam entwickeln.

Häufige Fragen

Gibt es einen offiziellen Referenzwert für das Fortbildungsbudget einer Zahnarztpraxis? Nein. Weder die KZBV-Kostenstrukturstatistik noch die BZÄK weisen Fortbildungskosten als eigene, vergleichbare Kennzahl aus (KZBV Jahrbuch 2025).

Warum lässt sich das Fortbildungsbudget nicht einfach mit anderen Praxen vergleichen? Weil weder die Definition der Kostenposition noch die Ausgangsgröße einheitlich sind und keine amtliche Statistik existiert, an der sich ein Vergleich festmachen ließe.

Sollte man den Mittelwert oder den Median als Bezugsgröße nutzen? Für die eigene Praxis ist ohnehin die eigene Zeitreihe relevant. Der Unterschied zwischen Median (180.300 Euro) und Mittelwert (214.700 Euro) beim Einnahmen-Überschuss 2023 zeigt aber allgemein, wie unterschiedlich beide Größen ausfallen können (KZBV Jahrbuch 2025).

Wie oft sollte man die Kennzahl überprüfen? Sinnvoll ist ein jährlicher Blick, ergänzt um einen Blick auf den gesamten Fünfjahreszyklus der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V, da sich Pflichttermine über diesen Zeitraum verteilen.

Zählen Kosten für das gesamte Team zur selben Kennzahl wie die des Praxisinhabers? Das ist eine Definitionsfrage, die Sie einmal festlegen und danach beibehalten sollten, damit die Kennzahl über die Jahre vergleichbar bleibt.

Verwandte Begriffe

  • Fortbildungsbudget berechnen: die Rechenwege, aus denen sich die hier eingeordnete Kennzahl überhaupt ergibt.
  • Fortbildungsbudget optimieren: wie sich aus der eingeordneten Kennzahl konkrete Verbesserungen ableiten lassen.
  • Personalkostenquote Zahnarztpraxis: Vergleichskennzahl mit klarer amtlicher Bezugsgröße, an der sich die Einordnung orientieren kann.
  • Praxiskosten und Personalkostenquote: weiterführende Einordnung der Gesamtkostenstruktur, in die sich das Fortbildungsbudget einfügt.
  • Controlling-Instrumente in der Zahnarztpraxis: Rahmen, in dem Kennzahlen wie diese systematisch ausgewertet werden.

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 95d Fortbildung der Vertragsärzte (gilt entsprechend für Vertragszahnärzte und Psychotherapeuten). Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__95d.html
  2. Einkommensteuergesetz (EStG), § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen, Absatz 4. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
  3. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Jahrbuch 2025, Kapitel Kostenstruktur und Einkommensverteilung, Tab. 5.3, Abb. 5.4 und Abb. 5.16. 2025. https://www.kzbv.de/wp-content/uploads/KZBV_Jahrbuch_2025_Web_ohne_GOZ.pdf
  4. Bundeszahnärztekammer (BZÄK): Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (MBO-Z), § 5 Fortbildung. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.bzaek.de/recht/musterberufsordnung.html

Unsicherheiten

Dass Fortbildungskosten anteilig in der Position „übrige Betriebsausgaben” der KZBV-Statistik enthalten sind, ist eine plausible Einordnung dieser Recherche, keine von der KZBV bestätigte Zuordnung; die Position enthält nachweislich auch andere Kostenarten wie Versicherungen oder Kammerbeiträge, ohne dass deren jeweiliger Anteil veröffentlicht wird. Für die private Kostenstruktur außerhalb der vertragszahnärztlichen Versorgung liegen keine vergleichbar detaillierten amtlichen Daten vor, sodass sich diese Einordnung in erster Linie auf Vertragszahnarztpraxen stützt. Konkrete Punkte- oder Stundenvorgaben der Fortbildungspflicht regeln die Landeszahnärztekammern jeweils eigenständig; ein bundesweit einheitlicher Wert wurde hier nicht unterstellt.

Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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