Kurzdefinition
Die Kennzahl Investition Behandlungsstuhl bildet ab, wie viel Kapital eine Zahnarztpraxis je Behandlungsplatz bindet oder über die jährliche Abschreibung aufwendet. Sie hilft, die eigene Kapitalintensität und den Ausstattungsgrad gegenüber Durchschnittswerten der Branche einzuordnen, ersetzt aber keine amtlich definierte, einheitlich veröffentlichte Kennziffer.
Auf einen Blick
- Neugründungen mit 6 bis 9 Behandlungszimmern kamen 2024 auf ein indexiertes Investitionsvolumen von 124,0, Neugründungen mit 2 bis 5 Behandlungszimmern nur auf 89,4, jeweils bezogen auf den Durchschnitt aller Neugründungen (= 100,0; IDZ/apoBank, InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024).
- Eine geplante Anstellung von Zahnärzten hob das durchschnittliche Investitionsvolumen einer Einzelpraxisneugründung 2024 von 727.000 auf 1.002.000 Euro, ein Unterschied von knapp 38 Prozent (IDZ/apoBank, InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024).
- Aus Abschreibungen von 28.000 Euro je Praxis und durchschnittlich 3,4 Behandlungsstühlen ergibt sich rechnerisch ein Wert von rund 8.200 Euro Abschreibung je Stuhl und Jahr (eigene Berechnung auf Basis KZBV Jahrbuch 2025, Datenjahr 2023, keine amtliche Kennzahl).
- Kieferorthopädische Fachpraxen investierten 2024 im Durchschnitt aller Niederlassungsformen etwa 45 Prozent mehr als allgemeinzahnärztliche Praxen (IDZ/apoBank, InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024).
- Die Zahl der Behandlungsstühle je Praxis unterscheidet sich regional: 3,5 in den alten und 2,9 in den neuen Bundesländern (KZBV Jahrbuch 2025).
Einordnung
Weder KZBV noch IDZ oder Destatis veröffentlichen eine kombinierte Kennzahl namens Investition je Behandlungsstuhl. Wer die eigene Praxis dennoch einordnen will, kombiniert in der Beratungspraxis zwei getrennt veröffentlichte Bausteine: die Kapazität, ausgedrückt in Anzahl Behandlungsstühle oder Behandlungszimmer, und das Kapital, ausgedrückt in Abschreibungen oder im Investitionsvolumen einer Existenzgründung. Der InvestMonitor Zahnarztpraxis von IDZ und apoBank zeigt, dass beide Größen eng zusammenhängen: Praxen mit mehr Behandlungszimmern und mehr angestellten Zahnärzten investieren überproportional mehr, das indexierte Investitionsvolumen steigt von 89,4 bei kleineren auf 124,0 bei größeren Neugründungen. Wer diesen Zusammenhang kennt, kann die eigene geplante oder bereits getätigte Investition realistischer einordnen, als es ein einzelner Durchschnittswert erlaubt.
Relevanz für die Praxis
Das Verständnis dieser Kennzahl unterstützt vor allem die Einordnung der eigenen Praxis im Vergleich zur Branche. Wer eine Erweiterung um einen weiteren Behandlungsstuhl plant, kann anhand der IDZ-Daten grob abschätzen, in welcher Größenordnung sich das zusätzliche Investitionsvolumen bewegt, insbesondere wenn damit auch eine zusätzliche Anstellung verbunden ist. Bei Bankgesprächen zur Kapitaldienstfähigkeit liefert die Relation zwischen Kapazität und investiertem Kapital ein Argument dafür, warum eine Praxis mehr oder weniger Fremdkapital benötigt als der Durchschnitt. Bei einer Praxisübergabe fließt der Ausstattungsgrad zudem in den materiellen Wert der Praxis ein, der beim InvestMonitor 2024 im Schnitt bei 73.000 Euro je übernommener Einzelpraxis lag. Im laufenden Controlling zeigt außerdem die Entwicklung der Abschreibungsquote über mehrere Jahre an, ob Reinvestitionen tendenziell aufgeschoben werden.
Was bei der Umsetzung zählt
Um die Kennzahl für die eigene Praxis nutzbar zu machen, empfiehlt sich ein schrittweises Vorgehen. Zunächst wird die Position Abschreibungen aus der eigenen Einnahmen-Überschussrechnung entnommen und der eigenen Zahl an Behandlungsstühlen gegenübergestellt, wobei zwischen voll ausgestatteten Behandlungseinheiten und einfacheren Zusatzplätzen unterschieden werden sollte. Der daraus gebildete Wert sollte über mehrere Jahre verglichen werden, denn ein einzelner Jahreswert sagt wenig aus, während ein Trend über drei bis fünf Jahre erkennen lässt, ob kontinuierlich reinvestiert wird. Anschließend lässt sich die eigene Praxisgröße grob an den IDZ-Kategorien spiegeln: Praxen mit 6 bis 9 statt 2 bis 5 Behandlungszimmern kamen 2024 im Schnitt auf ein indexiertes Investitionsvolumen von 124,0 gegenüber 89,4, rechnerisch ein Anstieg von rund 39 Prozent. Wichtig ist dabei, Behandlungszimmer nicht unbesehen mit der Zahl der Behandlungsstühle gleichzusetzen, da ein Raum in Einzelfällen auch mehr als einen Behandlungsplatz enthalten kann. Ebenso sollte berücksichtigt werden, dass diese Indexwerte auf einer vergleichsweise kleinen Stichprobe von 24 ausgewerteten Neugründungsfällen beruhen, die IDZ selbst als Tendenzaussage und nicht als feste Regel einstuft.
Zahlen und Kontext
Die Abschreibungen je Praxis gingen von 29.800 Euro im Jahr 2022 auf 28.000 Euro im Jahr 2023 zurück, ihr Anteil an den Betriebsausgaben sank von 5,8 auf 5,1 Prozent (KZBV Jahrbuch 2025). Gleichzeitig zeigt der InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024, dass die Anstellung von Zahnärzten das Investitionsvolumen einer Einzelpraxisneugründung deutlich erhöht, von 727.000 Euro ohne geplante Anstellung auf 1.002.000 Euro mit geplanter Anstellung. Bei kieferorthopädischen Fachpraxen lag das Investitionsvolumen 2024 branchenweit rund 45 Prozent über dem allgemeinzahnärztlicher Praxen, bei Neugründungen stieg es gegenüber 2023 sogar um 41 Prozent auf 917.000 Euro (IDZ/apoBank, InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024). Diese Größenordnungen relativieren den rechnerischen Wert von rund 8.200 Euro Abschreibung je Behandlungsstuhl und Jahr, der lediglich das bereits abgeschriebene Bestandsvermögen abbildet, nicht aber laufende Neuinvestitionen.
Typische Fehler
Ein verbreiteter Fehler ist es, die abgeleitete Kennzahl mit einer offiziellen, verbindlichen Größe zu verwechseln, obwohl es sich um eine eigene Berechnung auf Basis öffentlicher Durchschnittswerte handelt. Ebenso wird die Anzahl der Behandlungszimmer gelegentlich unbesehen mit der Anzahl der Behandlungsstühle gleichgesetzt, obwohl beide Größen nicht deckungsgleich sein müssen. Häufig wird zudem nur ein einzelnes Jahr betrachtet statt eines mehrjährigen Trends, wodurch einmalige Effekte das Bild verzerren. Die im InvestMonitor ausgewiesenen Indexwerte zu Behandlungszimmern und Personalplanung beruhen zudem auf kleinen Stichproben und werden manchmal als feste Regel statt als grobe Tendenz zitiert. Schließlich wird die Kennzahl mitunter isoliert betrachtet, ohne sie zur tatsächlichen Auslastung und Ertragslage der Praxis in Beziehung zu setzen.
Häufige Fragen
Gibt es eine offizielle Kennzahl Investition je Behandlungsstuhl? Nein, weder KZBV noch IDZ oder Destatis veröffentlichen eine solche kombinierte Kennzahl; sie lässt sich nur näherungsweise aus getrennt veröffentlichten Werten ableiten.
Wie stark steigt die Investition mit der Praxisgröße? Bei Einzelpraxisneugründungen lag das indexierte Investitionsvolumen 2024 bei 6 bis 9 Behandlungszimmern bei 124,0 gegenüber 89,4 bei 2 bis 5 Behandlungszimmern, rechnerisch ein Anstieg von rund 39 Prozent (IDZ/apoBank, InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024).
Was sagt eine sinkende Abschreibungsquote über eine Praxis aus? Sie kann auf ein alterndes Anlagevermögen oder aufgeschobene Reinvestitionen hindeuten, ist für sich genommen aber kein Beweis, sondern ein Anlass für eine genauere Prüfung.
Wo finde ich Vergleichswerte für ein Benchmarking? Das KZBV Jahrbuch veröffentlicht bundesweite und regionale Durchschnittswerte zur Praxisausstattung, der InvestMonitor Zahnarztpraxis von IDZ und apoBank ergänzt dies um Investitionsvolumina nach Praxisgröße und Existenzgründungsform.
Verwandte Begriffe
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Quellen
- Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ), Klingenberger, D. und Köhler, B.: Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung 2024 (InvestMonitor Zahnarztpraxis). Zahnmed Forsch Versorg 2025, 5: 03, veröffentlicht 24. Oktober 2025. https://www.idz.institute/fileadmin/Content/Publikationen-PDF/Weitere_Dokumente/Online-Journal_03_2025.pdf (abgerufen am 22. Juli 2026)
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Jahrbuch 2025, Kapitel “Betriebswirtschaftliche Daten der Zahnarztpraxen”, Tabellen 5.5 und 5.35 (Datenbasis Zahnärzte-Praxis-Panel des Zi, Erhebung 2024 für die Betriebsjahre 2022 und 2023). https://www.kzbv.de/service/statistisches-jahrbuch/ (abgerufen am 22. Juli 2026)
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressemitteilung Nr. 262 vom 23. Juli 2026, “Arztpraxen 2024: Einnahmen stiegen erstmals seit zwei Jahren wieder stärker als Aufwendungen”. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_262_52911.html (abgerufen am 22. Juli 2026)
- § 7 Einkommensteuergesetz (EStG), Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html (abgerufen am 22. Juli 2026)
Unsicherheiten
Der Wert von rund 8.200 Euro Abschreibung je Behandlungsstuhl und Jahr ist eine eigene, vereinfachte Berechnung aus zwei getrennt veröffentlichten KZBV-Durchschnittswerten und keine amtliche oder institutionell bestätigte Kennzahl; er umfasst zudem die Abschreibung des gesamten Anlagevermögens einer Praxis, nicht ausschließlich der Behandlungsstühle. Die IDZ-Indexwerte zu Behandlungszimmern und Personalplanung beruhen auf einer kleinen, nicht repräsentativen Stichprobe von 24 ausgewerteten Neugründungsfällen und sind laut den Autoren selbst nur als Tendenz zu lesen. Ob ein Behandlungszimmer stets genau einem Behandlungsstuhl entspricht, wird in den ausgewerteten Quellen nicht eigens ausgewiesen.
Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

