Praxis-Betriebswirtschaft Auch für KFO-Praxen

Investition Behandlungsstuhl optimieren

Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 6 Minuten Lesezeit

Kurzdefinition

Die Optimierung der Investition in einen Behandlungsstuhl umfasst Maßnahmen, mit denen Zahnärzte Zeitpunkt, Finanzierungsform und steuerliche Gestaltung einer Anschaffung so wählen, dass Liquidität, Gesamtkosten und Auslastung des Behandlungsplatzes im Gleichgewicht bleiben. Sie setzt auf Berechnung und Kennzahlinterpretation auf und zielt auf konkrete Entscheidungen ab.

Auf einen Blick

  • Ein BAG-Einstieg erforderte 2024 im Schnitt nur 293.000 Euro Investitionsvolumen je Inhaber, deutlich weniger als eine Einzelpraxisneugründung mit 853.000 Euro (IDZ/apoBank, InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024).
  • Eine geplante Anstellung von Zahnärzten erhöhte das durchschnittliche Investitionsvolumen einer Einzelpraxisneugründung 2024 von 727.000 auf 1.002.000 Euro, ein Unterschied von knapp 38 Prozent (IDZ/apoBank, InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024).
  • Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG erlaubt bis zu 50 Prozent, die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich vorzuziehen.
  • Bei einer Einzelpraxisübernahme sank der Kaufpreisanteil am gesamten Investitionsvolumen 2024 auf 50 Prozent, nach 53 Prozent im Vorjahr, weil zusätzlich in Modernisierung und neue Geräte investiert wurde (IDZ/apoBank, InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024).
  • Der Anteil der Abschreibungen an den Betriebsausgaben sank je Praxis von 5,8 Prozent (2022) auf 5,1 Prozent (2023) (KZBV Jahrbuch 2025).

Einordnung

Optimierung setzt voraus, dass Kosten und Nutzen einer Investition bereits berechnet sind und die eigene Position anhand von Kennzahlen eingeordnet werden kann. Erst auf dieser Grundlage lässt sich der dritte Schritt sinnvoll gehen: aktiv an Zeitpunkt, Finanzierungsform und steuerlicher Gestaltung zu arbeiten. Die Bandbreite zeigt sich schon im Vergleich der Existenzgründungsoptionen: Ein BAG-Einstieg kam 2024 im Schnitt mit 293.000 Euro je Inhaber aus, eine Einzelpraxisneugründung dagegen mit 853.000 Euro (IDZ/apoBank, InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024). Optimierung bedeutet hier nicht zwangsläufig, den günstigsten Weg zu wählen, sondern die Investition bewusst auf die eigene Kapital- und Karriereplanung abzustimmen.

Relevanz für die Praxis

Optimierungsbedarf entsteht typischerweise in mehreren Situationen. Bei einer geplanten Kapazitätserweiterung, etwa durch Anstellung eines weiteren Zahnarztes, steigt der Investitionsbedarf spürbar: Der InvestMonitor 2024 weist für Einzelpraxisneugründungen mit geplanter Anstellung ein um 38 Prozent höheres Investitionsvolumen aus als ohne. Wer eine Praxis übernimmt, sollte direkt bei der Übernahme klären, wie lange die vorhandenen, im materiellen Wert der Praxis enthaltenen Behandlungseinheiten noch tragen, da 2024 im Schnitt bereits 79.000 Euro zusätzlich in medizinisch-technische Geräte investiert wurden, obwohl ein materieller Wert von 73.000 Euro bereits im Kaufpreis vergütet war. Häufen sich Reparaturen und Ausfallzeiten an einem bestehenden Behandlungsplatz, ist dies ein Signal, den Reinvestitionszeitpunkt aktiv zu planen. Auch vor einer Praxisabgabe wirkt sich der Zustand der Ausstattung auf den erzielbaren Wert aus. Schließlich zwingen Liquiditätsengpässe manche Praxen dazu, Kauf gegen Leasing oder den kapitalschonenderen Einstieg in eine bestehende Berufsausübungsgemeinschaft abzuwägen.

Was bei der Umsetzung zählt

Sechs Stellhebel sind in der Praxis besonders wirksam. Erstens sollte der Reinvestitionszeitpunkt anhand der Wartungshistorie und Ausfallhäufigkeit aktiv geplant werden, statt bis zum vollständigen Ausfall zu warten, der den Praxisbetrieb gefährden würde; bei einer Übernahme gilt das besonders für die im Kaufpreis mitbezahlte, bereits gebrauchte Ausstattung. Zweitens verdient die Wahl zwischen Kauf und Leasing beziehungsweise Miete eine bewusste Abwägung: Ein Kauf über Kredit bindet Eigenkapital oder Sicherheiten, ermöglicht aber die volle Nutzung der linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG sowie der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG von bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten, während Leasing die Liquidität schont. Drittens lässt sich der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG von bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten bereits vor der Anschaffung bilden, sofern der Gewinn 200.000 Euro nicht überschreitet; dafür muss die Investition rechtzeitig, im Vorjahr der Anschaffung, mit dem Steuerberater geplant werden. Viertens sollte eine Kapazitätserweiterung um einen weiteren Behandlungsstuhl erst erfolgen, nachdem geprüft wurde, wie viele zusätzliche Behandlungsstunden real erreichbar sind, denn der InvestMonitor zeigt, dass eine gleichzeitig geplante Zahnarztanstellung das nötige Kapital um gut ein Drittel erhöht. Fünftens verlängert ein konsequenter Wartungsvertrag die Lebensdauer und reduziert ungeplante Ausfallzeiten. Sechstens lohnt sich bei einer Existenzgründung der bewusste Vergleich der Niederlassungsform: Ein BAG-Einstieg erforderte 2024 mit 293.000 Euro deutlich weniger Kapital je Inhaber als eine Einzelpraxisneugründung mit 853.000 Euro, wobei damit auch andere unternehmerische Freiheiten verbunden sind.

Zahlen und Kontext

Der Rückgang der Abschreibungsquote von 5,8 Prozent (2022) auf 5,1 Prozent (2023) der Betriebsausgaben je Praxis (KZBV Jahrbuch 2025) lässt sich als Hinweis darauf lesen, dass viele Praxen ihre Reinvestitionen im Durchschnitt eher zurückhaltend gestalten. Gleichzeitig verdeutlicht der InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024, wie stark sich Kapazitätsentscheidungen auf das benötigte Kapital auswirken: von 727.000 auf 1.002.000 Euro bei geplanter Zahnarztanstellung, von 89,4 auf 124,0 Indexpunkte bei 6 bis 9 statt 2 bis 5 Behandlungszimmern (IDZ/apoBank, InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024). Für 2024 weist zudem die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamts Aufwendungen von 632.000 Euro und einen Reinertrag von 305.000 Euro je Zahnarztpraxis aus (Destatis, Pressemitteilung Nr. 262 vom 23. Juli 2026), der finanzielle Rahmen, in dem sich eine einzelne Investitionsentscheidung bewegt. Vor diesem Hintergrund können die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 7g EStG einen spürbaren Liquiditätsvorteil bringen, dessen genaue Höhe von der individuellen Gewinnsituation abhängt.

Typische Fehler

Ein häufiger Fehler ist es, die Reinvestition bis zum vollständigen Ausfall der Behandlungseinheit hinauszuzögern, wodurch kurzfristig Termine ausfallen können. Ebenso wird der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG oft zu spät bedacht, da er vor der Anschaffung gebildet werden muss und eine rückwirkende Nutzung nicht möglich ist. Eine Kapazitätserweiterung ohne geprüfte Zusatzauslastung führt regelmäßig dazu, dass ein neuer Behandlungsplatz die zusätzlichen Fixkosten nicht in angemessener Zeit einspielt, obwohl der InvestMonitor zeigt, dass allein die geplante Anstellung eines Zahnarztes das nötige Kapital um gut ein Drittel erhöht. Bei Praxisübernahmen wird zudem selten geprüft, ob der im Kaufpreis enthaltene materielle Wert der Ausstattung eine kurzfristige Nachinvestition erwarten lässt. Schließlich wird die Wahl zwischen Kauf und Leasing manchmal ohne Blick auf die eigene Liquiditätsplanung getroffen.

Häufige Fragen

Wann lohnt sich der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG? Wenn der Gewinn der Praxis 200.000 Euro nicht überschreitet und die Anschaffung konkret genug geplant ist, um sie bereits im Vorjahr steuerlich vorzubereiten.

Ist Leasing oder Kauf günstiger? Das hängt von Liquiditätslage, Zinsniveau und der Möglichkeit ab, steuerliche Abschreibungen voll zu nutzen; eine pauschale Antwort gibt es nicht, eine Einzelfallrechnung mit dem Steuerberater ist notwendig.

Ist ein BAG-Einstieg günstiger als eine Neugründung? Der InvestMonitor 2024 weist für einen BAG-Einstieg im Schnitt 293.000 Euro je Inhaber aus, für eine Einzelpraxisneugründung 853.000 Euro; die Entscheidung hängt aber auch von unternehmerischer Unabhängigkeit und Standortwahl ab, nicht nur vom Kapitalbedarf.

Wie wirkt sich ein zusätzlicher Behandlungsstuhl auf den Personalbedarf aus? Ein zusätzlicher Behandlungsplatz erfordert in aller Regel zusätzliche Stuhlassistenz, was in der Kapazitätsplanung von Anfang an mitgedacht werden sollte.

Verwandte Begriffe

  • investition-behandlungsstuhl-berechnen
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  • investitionsentscheidungen-in-der-praxis
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Quellen

Unsicherheiten

Ob und in welcher Höhe der Investitionsabzugsbetrag oder die Sonderabschreibung nach § 7g EStG im Einzelfall vorteilhaft sind, hängt von der individuellen Gewinnsituation ab und kann sich durch künftige Gesetzesänderungen verschieben, weshalb eine Prüfung mit dem Steuerberater vor der Anschaffung notwendig bleibt. Die Zahlen des InvestMonitor beruhen auf den von der apoBank protokollierten Finanzierungsfällen und sind keine Vollerhebung aller Praxen in Deutschland. Für aktuelle Marktpreise und Wartungskosten konkreter Behandlungseinheiten lag im Rahmen dieser Recherche keine belastbare, datierte Herstellerquelle vor.

Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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