Praxis-Betriebswirtschaft Auch für KFO-Praxen

Terminausfall kennzahl verstehen

Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 8 Minuten Lesezeit

Kurzdefinition

Die Kennzahl zum Terminausfall gibt an, wie hoch der Anteil abgesagter, verschobener oder ohne Absage versäumter Termine ist, wird aber häufig falsch gelesen. Die einzige bundesweit verfügbare Quelle liefert keinen Durchschnittswert, sondern nur die Verteilung der Praxen auf grobe Anteilsklassen, was den Vergleich mit einem vermeintlichen Benchmark erschwert.

Auf einen Blick

  • Die KZBV veröffentlicht für den Terminausfall keinen bundesweiten Prozentsatz, sondern nur den Anteil der Praxen je Anteilsklasse (KZBV Jahrbuch 2025).
  • 78,4 Prozent der Praxen ordnen sich selbst in die niedrigste erfasste Klasse ein, höchstens 5 Prozent unentschuldigtes Nichterscheinen, 78,6 Prozent ebenso bei kurzfristigen Absagen oder Verschiebungen (KZBV Jahrbuch 2025).
  • Die Zahlen beruhen auf einer freiwilligen Selbstauskunft von rund 1.800 Praxen für die Berichtsjahre 2022 und 2023, nicht auf einer Vollerhebung oder unabhängigen Zählung (KZBV Jahrbuch 2025).
  • Absage und Nichterscheinen werden von der KZBV bewusst als zwei getrennte Anteile erhoben, weil beide eine unterschiedliche Vorwarnzeit für die Praxis bedeuten (KZBV Jahrbuch 2025).
  • Auch die verwandte Terminbuchungsquote weist keinen amtlich dokumentierten Referenzwert für deutsche Zahnarztpraxen aus, ein wiederkehrendes Muster bei praxisbezogenen Ablaufkennzahlen (KZBV, Statistisches Jahrbuch, Übersicht der erfassten Kennzahlen).

Einordnung

Um die Kennzahl richtig zu verstehen, muss zunächst klar sein, was die einzige belastbare bundesweite Quelle tatsächlich misst. Die KZBV-Sonderbefragung zum Terminmanagement fragt teilnehmende Praxen nicht nach einem exakten Prozentwert, sondern danach, in welche grobe Anteilsklasse ihr eigener Ausfall fällt. Veröffentlicht wird daraus, wie viele Praxen sich in der niedrigsten Klasse von höchstens 5 Prozent wiederfinden, nicht ein bundesweiter Mittelwert aller Ausfälle (KZBV Jahrbuch 2025).

Dieser Unterschied ist keine Formsache. Ein Durchschnittswert würde bedeuten, dass sich ein einzelner Prozentsatz errechnen ließe, der die tatsächliche Ausfallmenge über alle Praxen und Termine hinweg beschreibt. Die veröffentlichte Anteilsklassen-Verteilung sagt dagegen nur, wie viele Praxen selbst einschätzen, unterhalb einer bestimmten Schwelle zu liegen. Beide Angaben klingen ähnlich, beantworten aber unterschiedliche Fragen.

Zusätzlich unterscheidet die Quelle bewusst zwei Kategorien: kurzfristige, aber angekündigte Absagen oder Verschiebungen am Tag der Behandlung und vollständiges Nichterscheinen ohne jede Rückmeldung. Für 78,6 Prozent der Praxen liegt die erste Kategorie, für 78,4 Prozent die zweite bei höchstens 5 Prozent (KZBV Jahrbuch 2025). Beide Werte sind einander sehr ähnlich, beschreiben aber unterschiedliche operative Situationen und sollten deshalb nicht zu einer einzigen “Terminausfallquote” verschmolzen zitiert werden.

Relevanz für die Praxis

Für Sie als Praxisinhaber liegt die praktische Bedeutung darin, zwei verbreitete Fehllesungen zu vermeiden. Die erste ist die Annahme, es gäbe einen offiziellen deutschen Durchschnittswert für den Terminausfall, gegen den sich die eigene Praxis messen ließe. Ein solcher Wert existiert in der amtlichen Statistik nicht, veröffentlicht wird nur die Verteilung der Praxen auf Anteilsklassen (KZBV Jahrbuch 2025). Wird Ihnen in einem Beratungsgespräch oder Verkaufsmaterial ein bundesweiter Durchschnittsprozentsatz zum Terminausfall genannt, lohnt die Nachfrage nach der Primärquelle.

Die zweite Fehllesung betrifft die eigene Position: Weil rund 21 Prozent der Praxen bereits oberhalb der 5-Prozent-Schwelle liegen, ist ein höherer eigener Anteil nicht automatisch ein Ausreißer, der sofortiges Handeln erzwingt, ebenso wenig wie ein Anteil unterhalb der Schwelle automatisch bedeutet, dass keine Verbesserung mehr möglich wäre. Eine feinere Aufschlüsselung dieser rund 21 Prozent, etwa in weitere Anteilsklassen, veröffentlicht die Quelle nicht, sodass sich daraus keine genauere Einordnung ableiten lässt.

Relevant ist die richtige Lesart auch für Kaufentscheidungen: Wird ein Erinnerungs- oder Buchungssystem mit dem Versprechen beworben, die Terminausfallquote um einen bestimmten Prozentsatz zu senken, lässt sich dieses Versprechen an der hier beschriebenen Datenlage nicht überprüfen, da schon der Ausgangswert keine einzelne, allgemein anerkannte Zahl ist, auf die sich eine Verbesserung eindeutig beziehen ließe.

Was bei der Umsetzung zählt

Prüfen Sie zunächst, ob Ihre eigene Erfassung dieselbe Trennung vornimmt wie die KZBV-Erhebung, also Absage und Nichterscheinen getrennt zählt. Nur dann lässt sich die eigene Situation überhaupt sinnvoll neben die veröffentlichte Verteilung stellen, ohne unterschiedlich definierte Größen zu vergleichen.

Betrachten Sie bei der Einordnung einen längeren, saisonal ausgeglichenen Zeitraum. Die KZBV-Werte beziehen sich auf ganze Berichtsjahre, nicht auf einzelne Monate; ein einzelner auffälliger Monat in der eigenen Praxis sagt über die strukturelle Position wenig aus.

Beachten Sie, dass sich die veröffentlichten Prozentsätze auf den Anteil der Praxen beziehen, nicht auf den Anteil aller Termine bundesweit. Eine kleine Einzelpraxis zählt in dieser Verteilung ebenso viel wie eine große Gemeinschaftspraxis mit einem Vielfachen an Terminen; ein gewichteter Anteil an der Gesamtzahl aller Termine lässt sich aus der Quelle nicht ableiten.

Hinterfragen Sie unbelegte Prozentwerte zu einer angeblichen durchschnittlichen Ausfallquote oder zur Wirksamkeit einzelner Maßnahmen, bevor Sie sie für eigene Entscheidungen übernehmen, und fragen Sie nach der zugrunde liegenden Primärquelle und deren Erhebungsjahr.

Zahlen und Kontext

Grundlage der bundesweiten Einordnung ist die ZäPP-Sonderbefragung, die die KZBV erstmals 2024 zum Terminmanagement durchführen ließ, mit rund 1.800 Einsendungen für die Berichtsjahre 2022 und 2023 (KZBV Jahrbuch 2025). Veröffentlicht wird daraus im Kapitel 5, Abb. 5D, dass 78,6 Prozent der Praxen höchstens 5 Prozent kurzfristige Absagen oder Verschiebungen am Behandlungstag melden und 78,4 Prozent höchstens 5 Prozent unentschuldigtes Nichterscheinen (KZBV Jahrbuch 2025, S. 114 f.). Eine weitere Unterteilung der übrigen rund 21 Prozent der Praxen in feinere Anteilsklassen, etwa 5 bis 10 Prozent oder mehr als 20 Prozent, enthält die ausgewertete Quelle nicht.

Ein vergleichbares Muster zeigt sich bei der benachbarten Terminbuchungsquote, die den vorgelagerten Schritt von der Anfrage zur Buchung misst: Auch für sie weist das Statistische Jahrbuch der KZBV keinen eigenen, dokumentierten Referenzwert für deutsche Zahnarztpraxen aus (KZBV, Statistisches Jahrbuch, Übersicht der erfassten Kennzahlen). Beide Beispiele zeigen, dass nicht jede in einer amtlichen Erhebung genannte Größe automatisch als fester Prozentwert oder Benchmark existiert, mit dem sich einzelne Praxen unmittelbar vergleichen ließen.

Demgegenüber stehen andere, in derselben Erhebung erfasste Größen, die tatsächlich als feste Zahl vorliegen, etwa die Betriebsausgaben je Praxisinhaber von 463.200 Euro im Jahr 2023 (KZBV Jahrbuch 2025, Tab. 5.3). Der Unterschied zeigt, dass beim Lesen von KZBV-Zahlen jeweils zu prüfen ist, ob eine Größe als exakter Wert oder, wie beim Terminausfall, nur als Verteilung auf Anteilsklassen veröffentlicht wird.

Typische Fehler

Die Anteilsklassen-Verteilung als Durchschnittsprozentsatz gelesen. Die Aussage, wonach die durchschnittliche Terminausfallquote bei 5 Prozent liege, gibt die Quelle so nicht her; veröffentlicht ist nur, dass rund 78 Prozent der Praxen unterhalb dieser Schwelle liegen.

Anbieterangaben zu einer Senkung um einen bestimmten Prozentsatz ungeprüft übernommen. Ohne eine allgemein anerkannte Ausgangszahl lässt sich eine solche Verbesserungsangabe nicht sinnvoll einordnen, eine Nachfrage nach der Primärquelle ist gerechtfertigt.

Absage und Nichterscheinen in einer zitierten Zahl vermengt. Die Quelle weist beide Anteile getrennt aus, weil sie unterschiedliche operative Konsequenzen haben; eine zusammengefasste Zahl verwischt diesen Unterschied.

Einen einzelnen Monat als Beleg für eine strukturelle Verschlechterung gewertet. Die KZBV-Werte beziehen sich auf ganze Berichtsjahre; kurzfristige Schwankungen in der eigenen Praxis lassen sich damit nicht unmittelbar vergleichen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die durchschnittliche Terminausfallquote laut KZBV? Einen Durchschnittswert in Prozent weist die KZBV nicht aus. Veröffentlicht ist nur, dass 78,4 Prozent der Praxen höchstens 5 Prozent unentschuldigtes Nichterscheinen und 78,6 Prozent höchstens 5 Prozent kurzfristige Absagen melden (KZBV Jahrbuch 2025).

Ist meine Praxis mit einem Anteil von 10 Prozent ungewöhnlich? Rund 21 Prozent der Praxen liegen bereits oberhalb der 5-Prozent-Schwelle. Eine feinere Aufschlüsselung dieser Gruppe veröffentlicht die Quelle nicht, sodass sich eine genaue Einordnung von 10 Prozent daraus nicht ableiten lässt.

Kann ich Anbieterversprechen zur Senkung der Quote um einen festen Prozentsatz vertrauen? Für deutsche Zahnarztpraxen liegen dazu keine belastbaren Quellen der ersten Stufe vor, und schon der Ausgangswert ist keine feste bundesweite Zahl, auf die sich eine Verbesserung eindeutig beziehen ließe.

Zählt eine kurzfristige Verschiebung genauso wie ein vollständiges Nichterscheinen? Die KZBV trennt beide bewusst in zwei Kategorien, weil eine angekündigte Absage Zeit für eine Nachbesetzung lässt, ein Nichterscheinen ohne Vorwarnung dagegen nicht.

Warum wirkt meine gefühlte Ausfallquote anders als die KZBV-Verteilung? Die Verteilung bezieht sich auf den Anteil der Praxen, nicht auf den Anteil aller Termine bundesweit, und einzelne auffällige Fälle bleiben subjektiv präsenter in Erinnerung als die Mehrheit unauffälliger Termine.

Verwandte Begriffe

Terminausfall berechnen: die Formel und Methodik, mit der sich die eigene Quote überhaupt erst ermitteln lässt, bevor sie interpretiert wird.

Terminausfall optimieren: die Maßnahmen, die auf einer richtig verstandenen eigenen Kennzahl aufbauen sollten, statt auf einem unbelegten Benchmark.

Terminausfälle und No-Show-Quote: die grundlegende Definition und Abgrenzung der beiden Teilbegriffe.

Fallwert kennzahl verstehen: ein vergleichbares Beispiel dafür, wie eine betriebswirtschaftliche Kennzahl ohne Kontext leicht fehlinterpretiert wird.

Terminbuchungsquote Zahnarztpraxis: eine benachbarte Kennzahl, für die ebenfalls kein amtlich dokumentierter Referenzwert existiert.

Quellen

  1. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Jahrbuch 2025. Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung, Kapitel 5 „Betriebswirtschaftliche Daten der Zahnarztpraxen”, Abschnitt „Terminmanagement und Absageverhalten der Patienten” (Abb. 5D), S. 114 f. 2025. https://www.kzbv.de/wp-content/uploads/KZBV_Jahrbuch_2025_Web_ohne_GOZ.pdf (abgerufen am 22.07.2026)
  2. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Statistisches Jahrbuch, Übersicht der erfassten Kennzahlen. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.kzbv.de/service/statistisches-jahrbuch/

Unsicherheiten

Eine feinere Aufschlüsselung der rund 21 Prozent der Praxen, die oberhalb der 5-Prozent-Schwelle liegen, etwa in weitere Anteilsklassen, wurde in der ausgewerteten Quelle nicht gefunden und ist deshalb nicht Teil dieses Beitrags. Die KZBV-Werte beruhen auf einer freiwilligen Selbstauskunft teilnehmender Praxen im Zahnärzte-Praxis-Panel, nicht auf einer unabhängig geprüften Zählung einzelner Termine, wodurch Selbsteinschätzung und tatsächlicher Wert auseinanderfallen können. Zu Ursachen einzelner Ausfälle oder zur Wirksamkeit konkreter Gegenmaßnahmen liefert diese Datenlage keine Aussage, sie beschreibt ausschließlich die Verteilung der Praxen auf grobe Anteilsklassen.

Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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