Kurzdefinition
Eine Karriereseite für eine Zahnarztpraxis ist der Bereich der Praxis-Website, der offene Stellen, Ausbildungsplätze und Informationen zu Arbeitgeberleistungen wie Gehalt, Arbeitszeiten und Teamkultur bündelt. Sie richtet sich an Zahnmedizinische Fachangestellte, Auszubildende und angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte und ersetzt oder ergänzt klassische Stellenanzeigen auf externen Jobportalen.
Auf einen Blick
- ZFA prägen das Praxisteam: 2023 entfielen im Schnitt 5,13 von 8,13 Beschäftigten je Praxis auf ZFA, 63,1 Prozent des Teams (KZBV, Statistisches Jahrbuch 2025).
- Amtlicher Engpassberuf: Die Bundesagentur für Arbeit stufte ZFA 2019 mit Punktwert 2,5 erstmals als Engpassberuf ein, im Juni 2024 lag der Wert unverändert bei 2,8 (zm, Ausgabe 18/2024).
- Ausbildung wächst gegenläufig: Zum 30. September 2025 wurden bundesweit 17.396 neue ZFA-Ausbildungsverträge geschlossen, 7,53 Prozentpunkte mehr als 2024 (BZÄK, Ausbildungszahlen ZFA 2025).
- AGG gilt für jede Anzeige: Nach § 11 AGG darf eine Stelle nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot aus § 7 Absatz 1 AGG ausgeschrieben werden (Gesetze im Internet, AGG).
- Eine Adresse für alle Kanäle: Die Karriereseite bündelt Stellenangebote, Ausbildungsplätze und Arbeitgeberinformationen dauerhaft an einer Stelle.
Einordnung
Der Begriff Karriereseite stammt aus dem allgemeinen Personalmarketing und bezeichnet den Bereich einer Unternehmenswebsite, der sich an Bewerbende statt an Kundschaft richtet. In Zahnarztpraxen ist dieser Bereich vergleichsweise jung: Praxis-Websites waren lange auf die Gewinnung von Patientinnen und Patienten ausgerichtet, offene Stellen liefen über Aushänge, Zeitungsanzeigen oder externe Jobbörsen. Mit dem amtlich dokumentierten Fachkräfteengpass bei ZFA, die laut Bundesagentur für Arbeit seit 2019 als Engpassberuf gelten (zm, Ausgabe 18/2024), und der hohen Personalintensität des Berufs, ZFA stellen laut KZBV-Jahrbuch 2025 den größten Teil des Praxisteams, gewinnt ein eigener Karrierebereich an Bedeutung.
Von einer einzelnen Stellenanzeige unterscheidet sich die Karriereseite durch ihren Umfang: Sie bündelt mehrere offene Positionen, Ausbildungsplätze, Informationen zu Arbeitsbedingungen und einen Bewerbungsweg an einer Stelle. Für Zahnarztpraxen bedeutet das, dass die Seite examinierte ZFA ebenso ansprechen muss wie Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die sich für eine Ausbildung interessieren, sowie gegebenenfalls angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte. Rechtlich ist die Karriereseite nicht eigens geregelt, veröffentlichte Stellenausschreibungen unterliegen jedoch denselben Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wie jede andere Anzeige.
Relevanz für die Praxis
Für Sie als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber ist Personalgewinnung keine Nebensache, sondern geschäftskritisch. Nach dem KZBV-Jahrbuch 2025 entfallen im Schnitt 5,13 von 8,13 Beschäftigten je Praxis auf ZFA, 63,1 Prozent des Teams. Bleiben ZFA-Stellen unbesetzt, sinkt die Zahl der Behandlungsstühle, die Sie tatsächlich besetzen können, unabhängig von der Patientennachfrage. Verschärft wird die Lage durch den amtlich festgestellten Engpass: Die Bundesagentur für Arbeit stufte ZFA 2019 mit Punktwert 2,5 als Engpassberuf ein, 2022 belegte der Beruf Platz 1 unter allen Fachberufen, im Juni 2024 lag der Wert unverändert bei 2,8 (zm, Ausgabe 18/2024). 2023 sicherten laut Bundesagentur für Arbeit 176.582 ZFA bundesweit die Versorgung, der Pool, um den Sie mit anderen Praxen konkurrieren (zm, Ausgabe 18/2024).
Eine eigene Karriereseite bietet Ihnen drei Vorteile gegenüber externen Jobbörsen: Sie ist dauerhaft und ohne laufende Schaltkosten erreichbar, während Anzeigen auf Jobportalen meist befristet und pro Laufzeit bezahlt werden. Sie lässt sich mit den Begriffen verknüpfen, mit denen Bewerbende suchen, etwa karriere zahnarzt jobs oder karriereseite zfa, und kann so organisch gefunden werden. Und sie erlaubt eine ausführlichere Darstellung von Arbeitsbedingungen und Teamkultur, als es eine einzelne Anzeige zulässt.
Gleichzeitig wächst der Bewerberpool an der Ausbildungsbasis: Zum 30. September 2025 wurden bundesweit 17.396 neue ZFA-Ausbildungsverträge geschlossen, 7,53 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr (BZÄK, Ausbildungszahlen ZFA 2025). Sind Sie als Ausbildungsbetrieb sichtbar, wählen Sie aus diesem wachsenden Pool, statt nur um bereits ausgebildete Fachkräfte zu konkurrieren. Führen Sie eine kleinere Einzelpraxis, ist die Karriereseite oft der einzige Kanal, über den sich Initiativbewerbungen bündeln lassen. Haben Sie mehrere Standorte, nutzen Sie sie zusätzlich als Ordnungsinstrument, das Stellen nach Standort und Qualifikation strukturiert.
Was bei der Umsetzung zählt
Achten Sie bei der Umsetzung zunächst auf die rechtssichere Formulierung: Jede Stellenausschreibung muss geschlechtsneutral erfolgen, weil eine Ausschreibung unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot aus § 7 Absatz 1 AGG nach § 11 AGG unzulässig ist und Sie im Streitfall nach § 22 AGG die Beweislast tragen, dass keine Benachteiligung vorlag. Geben Sie zweitens jeder Position einen konkreten, kurzen Bewerbungsweg, etwa ein einfaches Formular oder eine direkt genannte E-Mail-Adresse, statt eines allgemeinen Kontaktformulars. Nennen Sie drittens Arbeitszeitmodelle und Teamgröße: In der Praxis zeigt sich, dass unvollständige Angaben zu zeitaufwendigen Rückfragen führen.
Achten Sie viertens auf Aktualität: Entfernen Sie eine besetzte oder seit Monaten unveränderte Stelle umgehend, sonst wirkt die gesamte Seite veraltet. Fünftens zeigt sich in der Praxis, dass echte Teamfotos anstelle von Stockbildern die Kontaktaufnahme erleichtern, weil Bewerbende vorab einen Eindruck vom Team gewinnen. Verlinken Sie die Seite sechstens von der Startseite aus: Ist sie nur über eine versteckte Unterseite erreichbar, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Interessierte sie entdecken, obwohl die Inhalte vorhanden sind.
Zahlen und Kontext
Zum 30. September 2025 wurden bundesweit 17.396 neue Ausbildungsverträge für ZFA abgeschlossen, davon 15.385 in den alten und 2.011 in den neuen Bundesländern. Gegenüber 16.178 Verträgen im Vorjahr entspricht das einem Zuwachs von 7,53 Prozentpunkten (BZÄK, Ausbildungszahlen ZFA 2025).
Im Bundesdurchschnitt kamen 2023 auf eine Zahnarztpraxis 8,13 Beschäftigte, davon 5,13 ZFA einschließlich der Aufstiegsqualifikationen ZMF, ZMP, ZMV und DH, 0,79 Auszubildende, 0,52 angestellte Zahnärzte und Assistenzzahnärzte, 0,25 Zahntechniker und 1,44 sonstiges Personal. Anteilig entfielen 63,1 Prozent auf ZFA und 9,7 Prozent auf Auszubildende, 2022 lag die Gesamtzahl noch bei 7,73 (KZBV, Statistisches Jahrbuch 2025).
Die Bundesagentur für Arbeit stufte ZFA 2019 mit Punktwert 2,5 erstmals als Engpassberuf ein, 2022 erreichte der Beruf Platz 1 unter allen Fachberufen, im Juni 2024 lag der Wert unverändert bei 2,8. 2023 sicherten laut Bundesagentur für Arbeit bundesweit 176.582 ZFA die Versorgung (zm, Ausgabe 18/2024).
Rechtlich verbietet § 7 Absatz 1 AGG die Benachteiligung von Beschäftigten aus den in § 1 AGG genannten Gründen, § 11 AGG überträgt dieses Verbot auf die Ausschreibung von Arbeitsplätzen, und § 22 AGG kehrt im Streitfall die Beweislast zulasten des Arbeitgebers um, sobald die Gegenseite Indizien für eine Benachteiligung vorträgt (Gesetze im Internet, AGG, Ausfertigung 2006, zuletzt geändert 2023).
Typische Fehler
- Veraltete oder bereits besetzte Anzeigen bleiben online: Bewerbende bewerben sich auf nicht mehr existierende Stellen, das kostet Zeit und hinterlässt einen nachlässigen Eindruck.
- Die Stellenausschreibung ist nicht geschlechtsneutral formuliert: Das verstößt gegen § 7 Absatz 1 in Verbindung mit § 11 AGG, im Streitfall trägt die Praxis nach § 22 AGG die Beweislast.
- Die Seite ist nur über eine versteckte Unterseite ohne Verlinkung von der Startseite erreichbar: Interessierte finden die offenen Stellen nicht, die Praxis erhält weniger Bewerbungen.
- Es fehlt ein konkreter Bewerbungsweg, nur ein allgemeines Kontaktformular steht zur Verfügung: Bewerbungen landen zwischen Terminanfragen und werden verzögert bearbeitet oder übersehen.
Häufige Fragen
Ersetzt eine Karriereseite die Anzeige auf externen Jobportalen? Nein, sie ergänzt sie in der Regel. Externe Portale erreichen zusätzliche Zielgruppen, die dort aktiv suchen, während die eigene Karriereseite dauerhaft erreichbar bleibt und keine laufenden Schaltkosten verursacht. Viele Praxen nutzen beide Kanäle parallel und verlinken von der externen Anzeige auf die ausführlichere Karriereseite.
Muss eine Stellenanzeige auf der Karriereseite zwingend mit m/w/d gekennzeichnet sein? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verlangt in § 11 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 AGG eine diskriminierungsfreie Ausschreibung, ohne die Buchstabenkombination m/w/d wörtlich vorzuschreiben. In der Praxis hat sich diese Formulierung als gängiger Weg etabliert, alle Geschlechter anzusprechen und Streitfälle nach § 22 AGG zu vermeiden.
Sollte die Karriereseite auch Ausbildungsplätze für ZFA enthalten? Ja. Zum 30. September 2025 wurden bundesweit 17.396 neue ZFA-Ausbildungsverträge abgeschlossen, der Wettbewerb um Auszubildende ist entsprechend spürbar (BZÄK, Ausbildungszahlen ZFA 2025). Eine eigene Rubrik für Ausbildungsplätze mit realistischer Beschreibung des Berufsalltags erleichtert Schulabgängerinnen und Schulabgängern die Entscheidung für eine Bewerbung.
Wie oft sollte die Karriereseite aktualisiert werden? Eine feste Frist schreibt keine der hier genannten Quellen vor. In der Praxis zeigt sich, dass Seiten mit besetzten oder veralteten Anzeigen an Vertrauen verlieren, weshalb sich eine Prüfung bei jeder Neu- oder Nachbesetzung sowie zusätzlich in regelmäßigen Abständen anbietet, um Beschreibungen und Kontaktwege aktuell zu halten.
Gilt für kieferorthopädische Praxen etwas anderes als für allgemeinzahnärztliche Praxen? Rechtlich nicht: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die übrigen Anforderungen an eine Stellenausschreibung gelten unabhängig vom Fachgebiet. Inhaltlich kann es sinnvoll sein, spezifische Qualifikationen wie Erfahrung mit kieferorthopädischen Behandlungsabläufen zu benennen, wenn die Praxis gezielt danach sucht, ohne dass sich die Struktur der Karriereseite dadurch grundsätzlich ändert.
Verwandte Begriffe
- Employer Branding Zahnarztpraxis: der strategische Aufbau der Arbeitgebermarke, auf der die Karriereseite inhaltlich aufbaut.
- Dental Recruiting Zahnarztpraxis: die übergeordnete Personalgewinnung, für die die Karriereseite einen von mehreren Kanälen bildet.
- ZFA-Bewerbungen erhalten: wie Praxen aus veröffentlichten Stellen tatsächlich Bewerbungen gewinnen.
- ZFA-Stellenanzeige schalten: die einzelne Anzeige, die häufig auf der Karriereseite gebündelt wird.
- ZFA-Ausbildung im Praxisbetrieb: die duale Ausbildung, deren Plätze zentral auf der Karriereseite beworben werden.
Quellen
- Bundeszahnärztekammer (BZÄK): Ausbildungszahlen ZFA 2025 in Deutschland. 2025. https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/za/ZFA/ausbildungszahlen.pdf
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Statistisches Jahrbuch 2025, Betriebswirtschaftliche Daten der Zahnarztpraxen, Beschäftigte je Praxis (Datengrundlage: Zahnärzte-Praxis-Panel des Zi, Erhebung 2024 für 2022/2023). 2025. https://www.kzbv.de/service/statistisches-jahrbuch/
- zm, Zahnärztliche Mitteilungen (Herausgeber: BZÄK und KZBV): Engpassberuf ZFA. 2024. https://www.zm-online.de/artikel/2024/zm-2024-18/engpassberuf-zfa
- Bundesministerium der Justiz: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), §§ 7, 11, 22. Ausfertigung 2006, zuletzt geändert 2023. https://www.gesetze-im-internet.de/agg/
- Bundeszahnärztekammer (BZÄK): Zahnmedizinische Fachangestellte, Berufsbild und Aufgaben. Abgerufen 2026. https://www.bzaek.de/praxisteam/zahnmedizinische-fachangestellte.html
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Karriere, Arbeitgeber KZBV. Abgerufen 2026. https://www.kzbv.de/karriere/arbeitgeber/
Unsicherheiten
Eine bundesweite Statistik dazu, wie viele Zahnarztpraxen bereits eine eigene Karriereseite betreiben oder welchen Bewerbungsanteil dieser Kanal gegenüber externen Jobportalen erzielt, ließ sich nicht finden und wurde deshalb nicht beziffert. Aussagen zur Wirkung von Teamfotos, zur Reaktionszeit auf Bewerbungen oder zu Aktualisierungsabständen sind, soweit keine Quelle genannt ist, als Erfahrungswert gekennzeichnet, nicht als belegte Zahl. Der Punktwert der Fachkräfteengpassanalyse wurde über die Sekundärquelle zm entnommen, da sich der Originalbericht der Bundesagentur für Arbeit nicht auffinden ließ, zm wird von BZÄK und KZBV gemeinsam herausgegeben. Zu kieferorthopädie-spezifischen Besonderheiten von Karriereseiten liegt keine gesonderte Statistik vor, der Artikel verweist deshalb nur auf die identische Rechtslage.
Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

