Kurzdefinition
Die Rentabilitätsanalyse untersucht systematisch, welcher Anteil der Praxiseinnahmen nach Abzug sämtlicher Betriebsausgaben als Einnahmen-Überschuss verbleibt, und setzt diesen Anteil ins Verhältnis zu Umsatz, Kostenstruktur und Vorjahreswerten. Sie fasst Einzelkennzahlen wie Personalkosten- oder Fremdlaborquote zu einem Gesamtbild der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Zahnarztpraxis zusammen.
Auf einen Blick
- Der Einnahmen-Überschuss lag 2023 bei 31,7 Prozent des Umsatzes je Praxisinhaber, nach 31,1 Prozent im Jahr 2022 (KZBV Jahrbuch 2025) [1].
- Die Betriebsausgaben insgesamt beanspruchten 2023 68,3 Prozent der Gesamteinnahmen (2022: 68,9 Prozent) (KZBV Jahrbuch 2025) [1].
- Größte Einzelblöcke der Betriebsausgaben 2023: Personalausgaben mit 43,1 Prozent und Fremdlaborausgaben mit 23,6 Prozent (KZBV Jahrbuch 2025) [1].
- Zwischen 1992 und 2023 wuchs der Umsatz je Praxisinhaber um 101 Prozent, die Kosten um 95 Prozent, jeweils rechnerisch rund 2,3 beziehungsweise 2,2 Prozent pro Jahr (KZBV Jahrbuch 2025) [1].
- Das Statistische Bundesamt kündigte für den 23.07.2026 eine eigene amtliche Kostenstrukturerhebung zu Arzt- und Zahnarztpraxen an, die zum Prüfdatum dieses Beitrags noch nicht vorlag [2].
Einordnung
Die Rentabilitätsanalyse ist von der Liquiditätsanalyse zu unterscheiden, auch wenn beide Begriffe im Praxisalltag oft vermischt werden. Rentabilität misst, ob die Praxis auf Sicht von Monaten und Jahren mehr einnimmt, als sie ausgibt. Liquidität misst dagegen, ob im konkreten Moment genug Geld auf dem Konto liegt, um fällige Verbindlichkeiten zu bedienen. Eine Praxis kann rentabel und trotzdem kurzfristig illiquide sein, etwa wenn hohe Investitionen und Kreditraten zeitlich vor dem Zahlungseingang aus Privatliquidation liegen; ebenso kann eine Praxis kurzfristig liquide, aber strukturell unrentabel sein, wenn sie von einem einmaligen Kapitalzufluss zehrt.
Als Dach über mehreren Einzelkennzahlen zieht die Rentabilitätsanalyse typischerweise die Einnahmen-Überschuss-Quote als Gesamtergebnis heran und bricht sie in ihre Bestandteile herunter: die Betriebsausgabenquote insgesamt sowie deren größte Einzelblöcke, allen voran Personalausgaben und Fremdlaborausgaben, die zusammen 2023 bereits 66,7 Prozent der gesamten Betriebsausgaben ausmachten (43,1 plus 23,6 Prozent) (KZBV Jahrbuch 2025) [1]. Erst im Zusammenspiel dieser Größen wird sichtbar, woher eine Veränderung der Gesamtrentabilität stammt.
Datenbasis für einen externen Vergleichsmaßstab ist in Deutschland in erster Linie das Zahnärzte-Praxis-Panel des Zentralinstituts für die kassenzahnärztliche Versorgung, dessen Ergebnisse die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung in ihrem Jahrbuch auswertet [1]. Eine amtliche, von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung unabhängige Kostenstrukturerhebung führt zudem das Statistische Bundesamt periodisch durch; eine neue Ausgabe war für den 23.07.2026 angekündigt, lag zum Prüfdatum dieses Beitrags aber noch nicht vor [2].
Relevanz für die Praxis
Eine regelmäßige Rentabilitätsanalyse wirkt als Frühwarnsystem, lange bevor sich eine schleichende Verschlechterung in einem Liquiditätsengpass zeigt. Weil zwischen einer sich verändernden Kostenstruktur und einem spürbaren Bankproblem oft Monate liegen, ist die Analyse der Kennzahlen der einzige Weg, eine Entwicklung zu erkennen, während noch Zeit zum Gegensteuern bleibt.
Zentral ist dabei, die eigene Entwicklung nicht isoliert, sondern im Verhältnis zweier Bezugsgrößen zu lesen: dem eigenen Vorjahr und dem bundesweiten Durchschnitt aus dem KZBV Jahrbuch. Beide Vergleiche beantworten unterschiedliche Fragen. Der Vorjahresvergleich zeigt, ob sich die eigene Praxis verbessert oder verschlechtert. Der externe Vergleich zeigt, ob eine Verschlechterung eine branchenweite Entwicklung widerspiegelt oder ein hausgemachtes Problem ist. Zwischen 1992 und 2023 wuchsen Umsatz und Kosten je Praxisinhaber mit rund 2,3 beziehungsweise 2,2 Prozent pro Jahr fast im Gleichschritt (KZBV Jahrbuch 2025) [1]; eine Praxis, deren Kosten deutlich schneller wachsen als dieser langfristige Durchschnitt, sollte das als Anlass für eine genauere Ursachensuche nehmen, nicht als Normalität abtun.
Die Rentabilitätsanalyse ist außerdem die Grundlage für zwei folgenreiche Entscheidungen: die Kapitaldienstfähigkeit bei Finanzierungen und die Priorität größerer Investitionen. Beide Entscheidungen auf Basis eines einzelnen guten oder schlechten Jahres zu treffen, statt auf Basis eines mehrjährigen Rentabilitätstrends, überträgt zufällige Schwankungen in langfristig bindende Verpflichtungen.
Für kieferorthopädische Praxen verschiebt sich die Kostenstruktur gegenüber der Allgemeinzahnmedizin spürbar in Richtung eines höheren Materialkosten- und geringeren Fremdlaboranteils bei In-House-Aligner-Workflows, während gleichzeitig ein größerer Teil des Umsatzes aus Privatliquidation stammt. Eine gesonderte, nach Fachrichtung getrennte Rentabilitätskennzahl weist das KZBV Jahrbuch nicht aus, sodass sich diese Verschiebung qualitativ, aber nicht mit einer eigenen belegten Zahl beschreiben lässt.
Was bei der Umsetzung zählt
Legen Sie eine feste Regelmäßigkeit fest. Eine monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung liefert die Rohdaten, doch die eigentliche Rentabilitätsanalyse mit Einordnung gegenüber Vorjahr und Branchendurchschnitt ist erfahrungsgemäß quartalsweise oder jährlich sinnvoller, da einzelne Monate durch Urlaubszeiten, Feiertage oder unregelmäßige Materialbestellungen verzerrt sind.
Bereinigen Sie die Zeitreihe um erkennbare Sondereffekte, bevor Sie sie interpretieren. Pandemiebedingte Sonderzahlungen in den Jahren 2020 und 2021 machen diese Jahre beispielsweise nur eingeschränkt mit anderen Jahren vergleichbar (KZBV Jahrbuch 2025) [1]; wer ein solches Jahr ungeprüft als Ausgangswert für die eigene Planung übernimmt, plant auf Basis eines untypischen Werts.
Betrachten Sie mehrere Kennzahlen stets im Zusammenhang, nie isoliert. Steigt etwa die Personalkostenquote, ohne dass gleichzeitig die Betriebsausgabenquote insgesamt oder die Einnahmen-Überschuss-Quote geprüft wird, entsteht ein verzerrtes Bild: Zwischen 2022 und 2023 stiegen die Personalausgaben mit 10,3 Prozent stärker als die Betriebsausgaben insgesamt mit 7,4 Prozent, dennoch verbesserte sich der Einnahmen-Überschuss von 31,1 auf 31,7 Prozent, weil die Gesamteinnahmen mit 8,3 Prozent noch stärker wuchsen (KZBV Jahrbuch 2025) [1]. Eine einzelne steigende Kostenquote ist also erst dann ein Alarmsignal, wenn sie sich nicht durch ein mindestens ebenso starkes Umsatzwachstum auffangen lässt.
Wählen Sie schließlich eine passende Vergleichsgruppe. Die Kennzahlen unterscheiden sich spürbar zwischen Einzelpraxis und Berufsausübungsgemeinschaft sowie zwischen alten und neuen Bundesländern; ein bundesweiter Durchschnittswert ist ein grober Orientierungspunkt, kein Zielwert für jede individuelle Praxis.
Zahlen und Kontext
Nach dem KZBV Jahrbuch 2025, das auf dem Zahnärzte-Praxis-Panel des Zentralinstituts für die kassenzahnärztliche Versorgung beruht, lagen die Gesamteinnahmen je Praxisinhaber 2023 bei 677.900 Euro, die Betriebsausgaben insgesamt bei 463.200 Euro, das entspricht 68,3 Prozent des Umsatzes, und der Einnahmen-Überschuss bei 214.700 Euro oder 31,7 Prozent (2022: 68,9 Prozent Kostenanteil, 31,1 Prozent Überschussanteil) [1]. Innerhalb der Betriebsausgaben entfielen 2023 43,1 Prozent auf Personalausgaben und 23,6 Prozent auf Fremdlaborausgaben [1]. Langfristig, zwischen 1992 und 2023, wuchs der Umsatz je Praxisinhaber um 101 Prozent, die Kosten um 95 Prozent, was rechnerisch rund 2,3 beziehungsweise 2,2 Prozent pro Jahr entspricht [1].
Eine amtliche, von der Selbstverwaltung unabhängige Erhebung zu Aufwendungen, Einnahmen und Reinerträgen von Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutischen Praxen kündigte das Statistische Bundesamt für den 23.07.2026 an; sie lag zum Prüfdatum dieses Beitrags noch nicht vor und sollte bei künftigen Überarbeitungen ergänzend herangezogen werden [2].
Typische Fehler
Nur den Umsatz statt des Gewinns betrachten. Ein steigender Umsatz sagt nichts über die Rentabilität aus, wenn die Betriebsausgaben mindestens ebenso stark wachsen.
Einzelne Kennzahl isoliert bewerten. Eine steigende Personalkostenquote wirkt alarmierend, ist aber unbedenklich, solange das Umsatzwachstum sie deutlich übertrifft; ohne den Gesamtzusammenhang entstehen Fehleinschätzungen.
Sondereffekt-Jahre als Normalwert übernehmen. Die Jahre 2020 und 2021 mit pandemiebedingten Sonderzahlungen sind kein tragfähiger Ausgangspunkt für eine mehrjährige Planung.
Keine passende Vergleichsgruppe wählen. Bundesweite Durchschnittswerte unterscheiden sich spürbar nach Praxisform und Bundesland; ein unreflektierter Vergleich führt zu falschen Schlussfolgerungen über die eigene Position.
Analyse nur einmalig bei akutem Anlass durchführen. Ohne feste Regelmäßigkeit entdeckt die Praxis eine schleichende Verschlechterung meist erst, wenn sie bereits ein Liquiditätsproblem geworden ist.
Häufige Fragen
Was unterscheidet die Rentabilitätsanalyse von der Liquiditätsanalyse? Rentabilität misst die mittel- bis langfristige Ertragskraft, also ob Einnahmen dauerhaft die Ausgaben übersteigen. Liquidität misst die kurzfristige Zahlungsfähigkeit im konkreten Moment. Beide können zeitweise auseinanderfallen, etwa bei hohen Investitionen in eine an sich rentable Praxis.
Wie oft sollte ich eine Rentabilitätsanalyse durchführen? Die laufenden Rohdaten liefert idealerweise eine monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung, die eigentliche Einordnung gegenüber Vorjahr und Branchendurchschnitt ist aber quartalsweise oder jährlich sinnvoller, da einzelne Monate durch saisonale Effekte verzerrt sind.
Welche Kennzahlen gehören in eine Rentabilitätsanalyse? Mindestens die Einnahmen-Überschuss-Quote als Gesamtgröße sowie die Betriebsausgabenquote und ihre größten Einzelblöcke, insbesondere Personalkosten- und Fremdlaborquote, die 2023 zusammen bereits rund zwei Drittel der Betriebsausgaben ausmachten [1].
Wie vergleiche ich meine Praxis sinnvoll mit anderen? Über das KZBV Jahrbuch, das auf dem Zahnärzte-Praxis-Panel beruht, lassen sich bundesweite Durchschnittswerte nach Praxisform und Bundesland heranziehen [1]. Wichtig ist, konsistent dieselbe Bezugsgröße zu verwenden und Sondereffektjahre auszuklammern.
Kann die Rentabilität steigen, obwohl einzelne Kostenquoten ebenfalls steigen? Ja. 2023 stiegen die Personalausgaben stärker als die Betriebsausgaben insgesamt, dennoch verbesserte sich der Einnahmen-Überschuss, weil die Gesamteinnahmen noch stärker wuchsen (KZBV Jahrbuch 2025) [1]. Entscheidend ist stets das Verhältnis von Kosten- zu Umsatzwachstum, nicht eine einzelne Quote für sich.
Verwandte Begriffe
- Praxisübernahme wirtschaftlich bewerten: Nutzt die Rentabilitätskennzahlen der Zielpraxis als Grundlage der Kapitaldienstrechnung
- Privatliquidation und GOZ: Bestimmt einen Teil der Erlösseite, die in die Rentabilitätsanalyse eingeht
- Recall-Management wirtschaftlich betrachten: Beeinflusst über die Kapazitätsauslastung unmittelbar die Umsatzseite der Rentabilität
- Selbstzahlerleistungen-Anteil in der Zahnarztpraxis: Eine Teilkennzahl, die miterklärt, warum zwei Praxen bei ähnlichem Umsatz unterschiedlich rentabel sein können
- Personalkostenquote Zahnarztpraxis: Die größte Einzelkennzahl innerhalb der Betriebsausgabenquote, die in jede Rentabilitätsanalyse einfließt
Quellen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Jahrbuch 2025, Kapitel “Betriebswirtschaftliche Daten der Zahnarztpraxen”. Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung. 2025. https://www.kzbv.de/wp-content/uploads/KZBV_Jahrbuch_2025_Web_ohne_GOZ.pdf
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressevorschau, Ankündigung der Veröffentlichung “Aufwendungen, Einnahmen und Reinerträge von Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutischen Praxen” für den 23.07.2026. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.destatis.de/DE/Home/_inhalt.html
- Zentralinstitut für die kassenzahnärztliche Versorgung in Deutschland (Zi): Zahnärzte-Praxis-Panel, Datenbasis des KZBV Jahrbuchs. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.zi.de/themen/panel-befragungen-und-oekonomie/zahnaerzte-praxis-panel
Unsicherheiten
Eine nach Fachrichtung getrennte Rentabilitätskennzahl, etwa gesondert für kieferorthopädisch tätige Praxen, weist das KZBV Jahrbuch nicht aus; die im Beitrag beschriebene Verschiebung der Kostenstruktur bei kieferorthopädischen Praxen ist deshalb qualitativ plausibel, aber nicht mit einer eigenen Zahl belegt. Die für den 23.07.2026 angekündigte amtliche Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamts lag zum Prüfdatum dieses Beitrags noch nicht vor und konnte inhaltlich nicht berücksichtigt werden [2]. Die Zahlen des KZBV Jahrbuchs beruhen auf dem Zahnärzte-Praxis-Panel, einer Befragung und keiner Vollerhebung aller Zahnarztpraxen in Deutschland [1][3]. Dieser Beitrag gibt den Stand vom 22.07.2026 wieder.
Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

